Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 217

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Regelung ist es, Unternehmen, die Bauleistungen nicht selbst erbringen, sondern an Subunternehmer weitergeben, zu veranlassen, vermehrt auf die Seriosität ihrer Auf­tragnehmer zu achten.

Das AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz ist somit eine weitere wichtige Maßnahme der Bundesregierung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, welche einen fairen Wettbewerb auch im Sinne der Unternehmen und Kunden und die wirksame Vorbeugung gegen illegale Beschäftigung gerade im Baubereich gewährleisten wird. Sozialbetrug schädigt das Solidarsystem der Sozialversicherungen eben nachhaltig.

Die Auftraggeber der Subunternehmer sind in der Regel Generalunternehmer, die einen Bauauftrag angenommen haben, jedoch die einzelnen Leistungen weiterverge­ben. Somit tauchen am Bau immer wieder Subunternehmen auf, welche die Arbeitneh­mer zwar bei der Sozialversicherung anmelden, aber niemals Beiträge oder Steuern bezahlen. Werden nun diese Subunternehmer von den Krankenkassen sozusagen in den Konkurs geschickt, entstehen sie unter anderem Namen oft neu. Der Sozialversi­cherung entgingen durch derartige Fälle in den vergangenen Jahren Beitragseinnah­men in Millionenhöhe, wodurch die ohnehin schwierige Finanzsituation der Kranken­versicherungsträger zusätzlich beeinträchtigt wurde.

Wie notwendig ein solches AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz ist, zeigen folgende Zahlen: Von zirka 800 Firmenbucheintragungen von im Baubereich tätigen Firmen pro Jahr existieren nach einem Jahr rund 600 bis 700 Firmen nicht mehr. Dadurch entsteht ein fiskalischer Schaden von gut 1 Milliarde € im Jahr. Darüber hinaus hat es die Hin­terziehung von Sozialversicherungsbeiträgen den Auftragnehmern regelmäßig ermög­licht, die Angebote der seriösen Mitkonkurrenz zu unterbieten. Indirekt profitiert somit auch der Auftraggeber von unlauteren Praktiken der Subunternehmen. Mit Hilfe einer AuftraggeberInnenhaftung kann der systematischen Hinterziehung von Sozialversiche­rungsbeiträgen durch Schwindelfirmen im Baubereich ein Riegel vorgeschoben wer­den.

Abschließend kann man sagen, dass diese Regel für alle Beteiligten, sowohl für Sub­unternehmer als auch für den Auftraggeber, verhältnismäßig und zumutbar ist bezie­hungsweise zu keinen unverhältnismäßigen Nachteilen führen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

18.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllin­ger. 3 Minuten freiwillige Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.36.03

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Debatte über die Anti-Atom-Politik hat Herr Kollege Kapeller von der ÖVP gemeint, die Grünen seien immer nur dann für etwas, wenn es zu 100 Prozent er­füllt wird. – Das wäre schön, Herr Kollege Kapeller, wenn es so einfach wäre! Diese Debatte über das AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz ist ein wunderbarer Punkt, um zu demonstrieren: Wir sind nicht einmal zu 50 Prozent überzeugt, dass dieses Gesetz gut ist, dass es lange hält; das waren die Einwände des Kollegen Kickl. Ich bin höchstens, wenn man es quantifizieren will, zu 20 Prozent davon überzeugt, dass dieses Gesetz ein gutes Gesetz ist.

Ich nenne die Kritikpunkte ganz kurz: Dieses Gesetz – aber darüber stimmen wir jetzt nicht mehr ab – hat den schweren Mangel, dass es ohne Begutachtung auf die Welt gekommen ist. Die Sozialpartner glauben zu wissen, was gut ist, und da braucht man keine Begutachtung. Das ist offensichtlich Neu-Regieren unter Rot-Schwarz. Es ist ein bürokratisches Gesetz. Es schafft eine Reihe von bürokratischen Institutionen, um das


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