Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz, 523 d.B. (XXIII. GP)) in der Fassung des Ausschussberichtes (567 d.B. XXIII. GP)
Der Nationalrat wolle beschließen:
In Z. 1 wird in § 67a Abs. 1 nach der Wortfolge „die das beauftragte Unternehmen“ die Wortfolge „oder etwaige weitere Folge- und Subauftragnehmer“ eingefügt.
Begründung:
Die Beschränkung jeweils auf den nur nachfolgenden Auftragnehmer gefährdet die Erreichung des mit der Gesetzesänderung verfolgten Ziels und eröffnet erheblich Spielraum für betrügerische Nichtabführung von Sozialversicherungsbeträgen.
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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.40
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Nachdem wir bereits 2007 die Bedingungen für die Anmeldung zur Sozialversicherung verändert haben, setzen wir heute einen weiteren Schritt gegen die heimische Schwarzarbeit, die vor allem im Baugewerbe massive Probleme aufwirft. Konkret geht es uns heute um sogenannte Schwindelfirmen, die in aller Regel nur einen einzigen Auftraggeber haben und von diesem auch zu 100 Prozent abhängig sind. Dass günstige Preise oft durch Steuerhinterziehung oder Sozialbetrug zustande kommen, interessiert die AuftraggeberInnen oft nicht. Sie sind durch die derzeitige gesetzliche Lage ohnehin vor jeglicher Strafverfolgung oder Sanktionen geschützt.
Meine Damen und Herren, aber was ist das? – Das ist Sozialbetrug, wie er im Buche steht, Sozialbetrug, der nach der Analyse des Linzer Professors Schneider einen massiven volkswirtschaftlichen Schaden verursacht. Wir müssen dem einen Riegel vorschieben, denn wir nehmen heute an, dass dem Fiskus und der Sozialversicherung dadurch zwischen 800 Millionen und einer Milliarde € vorenthalten wird.
Und ohne hier jemanden vorzuverurteilen: Wir sehen auch, dass in der Baubranche zum Beispiel jährlich rund 800 Unternehmen angemeldet werden, von denen zwölf Monate später nur mehr maximal 200 existieren. Fachleute sprechen auch davon, dass von zehn Firmen neun unter dem akuten Verdacht stehen, Sozialbetrug zu betreiben.
Die Erkenntnis daraus ist, dass wir die auftraggebenden UnternehmerInnen ganz dringend in die Pflicht nehmen müssen, und mit dem AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz wird dies auch geschehen.
Es ist dies, lieber Kollege Öllinger, sicherlich ein seriöses Gesetz, das durchaus zumutbar ist. Eine Zustimmung sollte hier also wirklich selbstverständlich sein. (Beifall bei der SPÖ.)
18.42
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