Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 222

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die 60 €, die die Bundesregierung den Se­nioren zukommen lassen will, sind ein Witz, und Sie wissen das. Allein die Teuerungs­rate ist in diesem Jahr so hoch wie noch nie, und die Pensionisten verlieren nach Aus­kunft der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer pro Monat mindestens 30 €, je nach Pensionshöhe. Wenn das so ist, dann verliert ein Pensionist im Durchschnitt 360 € im Jahr. Geben Sie ihm jetzt 60 €, verliert er trotzdem noch bei der derzeitigen Warteregelung von einem Jahr 300 €.

Schaffen Sie hier Gerechtigkeit und zeigen Sie hier, Herr Bundesminister Buchinger, Ihr wirklich soziales Herz! Schaffen Sie diese Ungerechtigkeit ab! (Beifall bei der FPÖ.)

18.48


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Neubauer einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Entschließungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend nachträgliche und rückwirkende Pensionserhöhung auch für Kleinstpensio­nen spätestens im Rahmen der vorgezogenen Pensionsanpassung 2009

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 7, Bericht (568 d.B.) des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (543 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 – SVÄG 2008), in der 63. Sitzung des Nationalrates am 6. Juni 2008

Die Bundesregierung hat sich auf Grund der Preissteigerungen in den Bereichen Grundnahrungsmittel, Wohnungskosten und Energie und dem damit verbundenen Kaufkraftverlust darauf geeinigt, den Wirksamkeitsbeginn der Pensionsanpas­sung 2009 um zwei Monate vorzuverlegen, um auf diese Weise eine besondere Infla­tionsabgeltung für Pensionsbezieher zu bewirken.

Das hat zur Folge, dass die Pensionsanpassung 2009 bereits mit 1. November 2008 in Kraft tritt. Zu diesem Zweck sieht das vorgeschlagene Übergangsrecht im Rahmen des Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 eine entsprechende Adaptierung der einschlägigen Termine für die Pensionsanpassung 2009 vor.

Dieser vorgezogenen Anpassung sollen grundsätzlich alle Pensionen unterliegen, de­ren Stichtag vor dem 1. November 2008 liegt (für bestimmte Hinterbliebenenpensionen reicht es auch aus, wenn der Stichtag auf den 1. November 2008 fällt). Im Jahr 2008 zuerkannte Pensionen werden aber - entsprechend der noch immer geltenden Rege­lung - erstmals mit der Pensionsanpassung für 2010 angepasst und verlieren daher unter Umständen für volle zwei Jahre die Inflationsabgeltung.

Auch die Ausgleichzulagen-Richtsätze sollen bereits mit 1. November 2008 (und nicht erst mit 1. Jänner 2009) in der gesetzlich vorgesehenen Weise – das heißt mit dem An­passungsfaktor für das Kalenderjahr 2009 – erhöht werden. Keine Berücksichtigung finden werden aller Voraussicht nach wieder die Mindestpensionisten ohne Anspruch auf Ausgleichszulage.

 


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