ist es aber so, dass diese, das wissen wir, früher sterben als jene, die einem Beruf nachgehen dürfen, der körperlich nicht so anstrengend ist, und daher verdienen diese Schwerarbeiter unsere ganz besondere Aufmerksamkeit.
Die derzeitige Schwerarbeiterregelung sieht vor, dass Schwerarbeiter, so sie als solche eingestuft werden, dann früher in Pension gehen können, wenn die Schwerarbeit in den letzten 20 Berufsjahren für zumindest zehn Jahre geleistet wurde. Aber auch dann können sie nicht abschlagsfrei in Pension gehen, sondern wenn der Betreffende mit 60 geht, muss er 9 Prozent Abschläge in Kauf nehmen.
Es ist aber in der Praxis natürlich so, dass Schwerarbeit eher dann geleistet wird, wenn man noch etwas jünger ist. Daher wäre es unser großes Anliegen, dass Schwerarbeit immer berücksichtigt wird, egal, wann sie anfällt, egal, in welchem Zeitraum sie anfällt, und dass dann, wenn der Status des Schwerarbeiters zuerkannt wird, dieser Mann, diese Frau auch abschlagsfrei in Pension gehen kann.
Daher folgender Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hofer, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Schwerarbeiterregelung
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine gerechte Anerkennung von Schwerarbeit für Frauen und Männer sicherstellt und garantiert, dass Schwerarbeiter auf Grundlage notwendiger Versicherungszeiten ohne Abschläge mit 60 Jahren einen Pensionsanspruch erhalten.“
*****
Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen, und befreie Sie nun von diesem Taferl. (Beifall bei der FPÖ.)
19.00
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hofer, Kickl und weiterer Abgeordneter
betreffend Schwerarbeiterregelung
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 7, Bericht (568 d.B.) des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (543 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 – SVÄG 2008), in der 63. Sitzung des Nationalrates am 6. Juni 2008
Unser Sozialsystem hat auf die Bedürfnisse von Senioren Rücksicht zu nehmen. Zu oft werden Senioren als Bittsteller behandelt, welche der „arbeitenden“ Bevölkerung hohe
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