Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 235

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macht, dass wir die Pensionsanpassung für 2009 um zwei Monate vorziehen, weil diese Preissteigerungen zu entsprechenden Kaufkraftverlusten natürlich auch bei den Pensionisten geführt haben. Wir erleichtern mit dieser Maßnahme den Seniorinnen und Senioren das Leben.

Kollege Karl Donabauer hat es aus meiner Sicht völlig zu Recht angesprochen: Wir stehen in den nächsten Jahren vor einem großen demographischen Problem: Es wer­den sehr, sehr viele in Pension gehen, und es werden relativ wenige in den Arbeits­markt nachkommen. (Abg. Dr. Cap: Heißt das jetzt Zuwanderung?) Wir müssen daher Vorsorge treffen, und diese Pensionsautomatik, die auf Regierungsebene aus meiner Sicht sehr vernünftig ausverhandelt wurde, wäre so eine Automatik, die uns Hinweise gibt, wo wir sorgsam nachkorrigieren müssen. In diesem Sinne wäre es notwendig, die­se Pensionsautomatik in das Hohe Haus zu bringen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Buchinger. – Bitte.

 


19.12.00

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten im Hohen Haus! Der geschätzte Abgeordnete Neubauer hat darauf hingewiesen, dass es Ungerechtigkeiten bei der Pensionsanpassung abzuschaffen gilt, und ich sage, er hat recht, ich bestätige ihn darin. Die neue Bundesregierung hat das mit der Pensions­anpassung zum 1.1.2008 und nun mit der vorgezogenen Pensionsanpassung zum 1.11.2008 auch gemacht und hat das weiter vor. Denn in den Vorjahren, seit 2000, wurde tatsächlich die Pensionsanpassung unter der Inflationsrate durchgeführt. Damit wurde den österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten ein Gesamtvolumen von mehr als 2 Milliarden € vorenthalten.

Das ist korrigiert worden mit 1.1.2008, und zwar mit einer Erhöhung entsprechend der Inflationsrate der zwölf Monate, die im Gesetz zeitnah vorgesehen sind. Es hat sich freilich dann in den Folgemonaten ab Oktober herausgestellt, dass die Inflationsrate bedeutend höher war als im Schnitt der zwölf Monate vorher. Daher war hier erneut Handlungsbedarf gegeben, und die Bundesregierung hat rasch reagiert. Mit dieser auf den 1.11.2008 vorgezogenen Pensionsanpassung wird, wenn man davon ausgeht, dass diese Anpassung mit großer Wahrscheinlichkeit in der Größenordnung von 2,9 bis 3,1 Prozentpunkten erfolgen wird, insgesamt eine Pensionserhöhung für das Jahr 2008 im Wert von 2,3 bis 2,4 Prozent im Durchschnitt vorgenommen werden.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren Abgeordneten! Wenn Sie das mit den Pensionsanpassungen etwa in Frankreich vergleichen, mit 1 Prozent, oder in Deutsch­land, mit 1,1 Prozent, dann sehen Sie, dass Politik mit sozialer Handschrift bedeutet, die Pensionen in Österreich im Vergleich zu diesen Ländern um mehr als das Doppelte zu erhöhen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Abgeordneter Öllinger hat im Ausschuss ein Rechenbeispiel für die Pensionsanpassung zum 1.1.2008 genannt, wo ich ihn er­sucht habe, er solle mir das schriftlich übermitteln. Das hat er nicht getan. Ich habe es konstruiert, und jetzt weiß ich, warum er es nicht getan hat – ich habe es ihm auch im Ausschuss zugerufen –: weil sich tatsächlich, wenn man das von seiner Bruttoberech­nung auf die Nettoberechnung umlegt, auch hier zeigt, dass die Pensionisten mit nied­rigem Einkommen bei der Nettoanpassung stärker berücksichtigt worden sind, als wenn man diese beiden Pensionen zu einer einzelnen Familienpension über der Aus­gleichszulagengrenze zusammenrechnen würde. (Abg. Öllinger: Das ist unseriös!)

 


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