Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 281

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auf eine sehr ... (Abg. Strache: Das war wieder so eine männerfeindliche Namensver­unstaltung! – Rufe und Gegenrufe zwischen der FPÖ und den anderen Fraktionen.) – Ich verstehe kein Wort!

Ich werde jetzt zum eigentlichen Thema und auf eine sachliche Ebene kommen. Wir haben vor Kurzem hier (Zwischenruf bei der FPÖ) – ich kann nicht, ich habe nur zwei Minuten – im Hohen Haus den EU-Reformvertrag ratifiziert, einen Vertrag, den leider viele zu wenig gelesen haben und der auch von sehr vielen hier im Hohen Haus miss­braucht wurde, vor allem von der Freiheitlichen Partei, um gegen die Europäische Uni­on Stimmung zu machen.

Heute haben wir eine Gesetzesnovelle vorliegen, die uns sehr genau zeigt, was diese Europäische Union wirklich für uns bedeutet. Im Konkreten: dass wir in Österreich die Gleichbehandlung von Frauen und Männern verbessern müssen.

Für Frauen, die am Arbeitsplatz belästigt werden, wird es leichter sein, zu ihrem Recht zu kommen. Frauen, die am Arbeitsplatz benachteiligt werden, haben Anspruch auf mehr Entschädigung. Und alle Benachteiligten, geschätzte Kollegen von der Freiheitli­chen Partei, auch die Männer, haben es künftig leichter, zu ihrem Recht zu kommen, denn die Verfahren vor den Gerichten werden einfacher und transparenter.

Die Liste ist natürlich noch viel länger. Ich werde sie in Ermangelung von ausreichend Zeit nicht fortsetzen, aber es ist ein wunderschönes Beispiel dafür, wozu uns diese Europäische Union wirklich zwingt. Wir müssen etwa in diesem Fall sicherstellen, dass niemand in Österreich diskriminiert wird, nicht wegen seines Geschlechtes, nicht we­gen seiner Herkunft und auch nicht wegen seiner Rasse. (Abg. Strache: Das ist mit „wegen seines Namens“ zu ergänzen!) Genau deswegen novellieren wir heute dieses Gleichbehandlungsgesetz, und genau deswegen brauchen wir dieses vereinte Europa. Die Diskussion war notwendig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Knoll zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte sehr.

 


21.57.59

Abgeordnete Mag. Gertraud Knoll (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Frau Staatssekretärin! Ja, dieses Gleichbehandlungsgesetz hätte sich wirklich eine andere inhaltliche Auseinandersetzung verdient, und es ist schade, dass wir hier so viel Zeit für die Selbstvorführung der FPÖ vergeudet haben, denn es gibt tatsächlich große Fortschritte, und es wären auch noch mehr drinnen gewesen, wenn von Herrn Minister Bartenstein ein bisschen mehr Leidenschaft eingebracht worden wäre – aber die kann er ja noch nachholen, bei der Koppelung von Frauenförderung mit der Wirtschaftsförderung zum Beispiel.

Wir haben in Österreich wieder eine engagierte, ambitionierte Gleichstellungspolitik, und das ist gut so. In dieser Novelle wird festgehalten, Belästigung, sexuelle Belästi­gung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Tatbestand, der geahndet wird, und das stört offenbar bestimmte Herrschaften. (Abg. Zanger: Na bitte!)

Es sind Tatbestände, für die es Folgen gibt, denn wer anderen Schaden zufügt, der muss Schadenersatz leisten. Und wem Schaden zugefügt wurde, der hat Anspruch auf Schutz und hat Anspruch auf Entschädigung. Es gibt Mindestansprüche, und es gibt Berücksichtigungen von Mehrfachdiskriminierungen, und genau so gehört das auch.

Entwürdigendes und die Würde von Menschen verletzendes Diskriminieren und Beläs­tigen können nicht und in keinem Bereich mit Appellen abgestellt werden. Das haben wir auch heute wieder anhand von vielen Beispielen gehört, und wer es immer noch nicht glaubt, möge sich anschauen, wie Diskriminierungen amtlich bestätigt werden, ob


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