Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 287

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gen endlich deutlich mehr Frauen hineinbekommen und nicht nur diese einigen weni­gen spärlichen Männer haben oder in der Privatwirtschaft der Anteil von Frauen in Vor­standsetagen, in den Aufsichtsräten steigt oder aber das, was da so simpel als: Ma­chen wir ein Gesetz, wo drinsteht, gleicher Lohn für gleiche Arbeit!, dargestellt wird, tat­sächlich sozusagen mit Biss im Gesetz umgesetzt werden kann, zum Beispiel mit einer verpflichtenden Gleichbehandlungsbilanz für die Wirtschaftsförderung und darüber hinaus, damit die „Herren“, wie sie sich nennen, von der FPÖ wenigstens einen Grund dafür haben, dass sie sich so fürchten. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Ursula Haubner zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.18.04

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! In aller Kürze: Das, was ich zu sagen hatte, sagte ich zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt. Das Gleiche gilt für das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Es wird vieles, analog dazu, wie im Gleichbehandlungsge­setz für die Privatwirtschaft geregelt.

Ich denke, es ist auch positiv, dass es eine Einbeziehung von Frauen in Kommissionen gibt. Ich möchte mich aber klar dagegen aussprechen, dass es hier jemals zu einer Quotenregelung kommt. Dass Frauen in der Kommission dabei sind ist selbstverständ­lich, weil sie andere Perspektiven und auch andere Erfahrungen mit einbringen.

Wir werden also auch diesem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zustimmen, auch wenn wir aus „diesem Sektor“, wie Sie gesagt haben, Frau Kollegin Weinzinger, kom­men. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

22.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Binder-Maier ist die Nächste, die zu Wort kommt. – Bitte.

 


22.19.11

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Im Wesentlichen geht es bei diesem Gesetz um die An­passungen an das EU-Recht. Erklärtes Ziel von den meisten von uns ist die Ver­wirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Da geht es um Teilen, da geht es um Solidarität, da geht es um Partnerschaft und um gleich­wertiges Miteinander in unserem Leben. Ich denke, Diskriminierung, Rassismus, Sexis­mus dürfen und können kein Kavaliersdelikt sein.

Was mir sehr wichtig ist, meine Damen und Herren: Es geht um Respekt, es geht um Würde, es geht um Anerkennung, es geht um Wertschätzung und auch um Gleichwer­tigkeit und Gleichbehandlung. So wie wir selbst behandelt werden möchten, so müssen wir das auch anderen zugestehen und so wollen wir auch anderen dieses Recht ge­ben. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang möchte ich noch einen Abän­derungsantrag zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz einbringen.

Im Wesentlichen geht es um ein Redaktionsversehen. Es geht darum: Analog zur Pri­vatwirtschaft soll im Bund die Verjährungsfrist für die Geltendmachung einer Belästi­gung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht werden.

 


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