Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 307

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Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Sicherstellung von Qualität und Service muss Inhalt zentraler Überlegungen der Verkehrspolitik sein. Das gilt nicht nur für den Flugverkehr, sondern auch für den normalen öffentlichen wie auch privaten Verkehr. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Staatssekretärin Kranzl gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


23.07.52

Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Christa Kranzl: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf nur einige Klarstellungen hier anführen, die mir doch wichtig erscheinen.

Frau Dr. Moser! Ihre Kritik, dass Umweltaspekte nicht aufgenommen worden sind, kann ich insofern entkräften, als die Verordnungen im Rahmen von „Single European Sky“ unmittelbar anwendbare Verordnungen sind und selbstverständlich diese hier getroffenen Vereinbarungen auch, wie gesagt, für Österreich, für den österreichischen Luftraum gelten. Es gibt eine Vielzahl von Bestrebungen. Ich darf nur Clean Sky an­führen, darf nur ACARE anführen, wo vor allem die Intention verfolgt wird, Technolo­gien zu entwickeln, die den Bau umweltfreundlicher Flugzeuge ermöglichen sollen.

Zu einigen Wortmeldungen die AUA betreffend sei mir gestattet zu sagen, ich gehe da­von aus, dass selbstverständlich alle politisch Verantwortlichen an einer sehr, sehr starken österreichischen Airline interessiert sind. Die, glaube ich, alles entscheidende Frage ist nur, was man unter Stärke versteht. Ich gehe in erster Linie von einer Vor­gangsweise aus, die gewährleistet, dass geprüft wird, unter welchen Voraussetzungen eine eigenständige österreichische Airline bestehen kann – sollte das nicht der Fall sein, unter welchen Voraussetzungen, ob finanzielle Partner, ob strategische Partner. Aber wesentlich ist, dass hier nicht nur immer ein Partner genannt wird, sondern alle möglichen potentiellen, vor allem jene Partner, wo der Airline beziehungsweise auch den damit verbundenen Flughäfen, den Industrien, wie es auch angeführt worden ist, keine unmittelbare Konkurrenz erwächst. Ich denke, das ist ein nachvollziehbarer Weg.

Zu den Anträgen des Herrn Abgeordneten Hofer. Ich habe das auch im Ausschuss be­reits berichtigt. Sie haben so schnell gesprochen, dass ich nicht alles habe mitverfol­gen können. Ich gehe einmal davon aus, dass es zwei sind, die inhaltlich auch die Anregung des Aero-Clubs betreffen.

Ich darf noch einmal die Vollziehung betreffend klarstellen: Die zuständige Behörde kann nur die Austro Control sein, weil, wie gesagt, der Aero-Club keine Zuständigkeit im Bereich der gewerblichen Luftfahrt hat. Auch was im Endeffekt im Bericht betreffend flugmedizinische Tauglichkeitszeugnisse steht, ist zu sagen: Das ist ebenfalls eine Maßnahme, die die ACG im Auftrag der Behörde durchzuführen hat. Es gibt aber im Gesetz eine Verordnungsermächtigung.

Das heißt: Da werden wir sehr wohl flexibel vorgehen, besonders, was die Kategorien der Pilotenscheine betrifft, um hier auch eine unterschiedliche Vorlage, eine unter­schiedliche Ausstattung dieses Berichts zu ermöglichen. Ich denke, dass hiemit auch durchaus dieses Ansinnen erfüllt ist.

Ich bedanke mich schlussendlich dafür, dass dieses Luftfahrtgesetz heute trotzdem beschlossen werden kann. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

23.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

 


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