Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 306

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Touristen in Österreich übernachtet haben – davon sind mit Sicherheit viele mit dem Flugzeug gekommen.

Die vorliegende Gesetzesnovelle beinhaltet eine große Anzahl von Regelungen, die begleitend zu den jeweiligen EU-Verordnungen geschaffen werden.

Ich bin froh – und das möchte ich nicht unerwähnt lassen –, dass gerade die Frau Staatssekretärin bei diesem heiklen Thema der Luftfahrt in Österreich immer wieder den Dialog mit den Menschen vor Ort, mit den Betroffenen, den Interessierten am Boden wie auch in der Luft führt und mit ihnen im Interesse aller Lösungen findet. Da­für danke ich der Frau Staatssekretärin sehr. Und ich bitte natürlich um Ihre Zustim­mung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haber­zettl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


23.04.56

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Die Bestimmungen des geltenden Bundesgesetzes über den zwischenstaatlichen Luftver­kehr müssen als Folge einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates an die Vorgaben dieser Verordnung angepasst werden. Unter den Prämissen der Gleichbehandlung, Transparenz, Fairness und Qualität wird die Zuweisung einge­schränkter Flugrechte neu geregelt. Der Entwurf enthält aber auch Übergangsrechte für bereits in diesem Markt tätige Flugunternehmen.

Durch die Anpassung der österreichischen Vorschriften an europarechtliche Vorgaben wird einerseits allen Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft das Anbieten der Flugver­kehrsdienste zwischen Österreich und Drittstaaten erleichtert. Andererseits, denke ich, wird dadurch ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes, aber auch des Tourismus erbracht. (Beifall bei der SPÖ.)

23.06


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


23.06.10

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Noch 1999 gab es 41 nationale Flugsicherungen, die die Lufthoheit der National­staaten überwachten. Bei jedem Flug über Europa kam es zu häufigen Wechseln der Kontrollstationen. Deshalb ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luft­raums wirklich von großer Bedeutung und schafft eine wesentliche Erleichterung für den europäischen Flugverkehr.

Neben der Erleichterung für den Flugverkehr bedeutet die Schaffung eines einheitli­chen europäischen Luftraums die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus für den Flugverkehr.

Die wichtigsten Maßnahmen zur Garantie der Flugsicherheit sind, ganz kurz:

Erstens: die europaweite Angleichung der Anforderungen an den Flugsicherheits­dienstleister an die nationalen Aufsichtsbehörden.

Zweitens: Die Nutzung und Ordnung des Luftraums sollen vereinheitlicht werden.

Drittens: Die einzelnen Verkehrsmanagementsysteme müssen untereinander kompati­bel sein, um die reibungslose Datenweitergabe zu ermöglichen.

 


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