Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 320

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Rede bewiesen hat, immer neutral und immer ohne Vorurteile. (Abg. Dr. Schüssel: Das stimmt! Richtig!) Das haben Sie uns hier deutlich bewiesen.

Herr Kollege Kukacka! Wir können über vieles diskutieren. Aber ganz sicher sollten wir auch darüber diskutieren, dass Sie im Immunitätsausschuss gesessen sind, obwohl Sie derjenige waren, der die Strafanzeige, die Sachverhaltsdarstellung eingeleitet hat. Sie fühlen da überhaupt nichts an Befangenheit; ich sehe das sehr wohl. Wir können darüber diskutieren, ob es wirklich die Aufgabe eines Regierungsabgeordneten ist, einem Oppositionsabgeordneten vorzuhalten, dass er seine Aufgabe ernst nimmt (iro­nische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP), indem er im Innenausschuss einen Sachverhalt zur Kenntnis bringt, der dazu führt, dass der Innenminister selbst zwei Kommissionen einrichtet. Nicht Peter Pilz hat die zwei Kommissionen eingerichtet, sondern der Innenminister hat sie eingerichtet.

Das spielt für Sie keine Rolle. Sie wollen (Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka) – und das haben Sie im Immunitätsausschuss deutlich klargemacht – ein Exempel statuieren. Das zeigt, Herr Kollege Kukacka, wo Sie stehen (Abg. Mag. Kukacka: Auf der Seite des Rechts stehen wir!) und wie Sie es mit der Kontrolle des Parlaments gegenüber der Regierung halten wollen, nämlich: Null! (Beifall bei Grünen, SPÖ und FPÖ. – Abg. Mag. Kukacka: Wir stehen auf der Seite des Rechtsstaates!)

23.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. Restredezeit Ihrer Fraktion: 4 Minuten. – Bitte.

 


23.55.18

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Leider lau­fen wir Gefahr, dass das Rechtsinstitut der Immunität hier im Hohen Hause beliebig und immer beliebiger wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist richtig!) Denn wir stellen fest, dass es keine Richtschnur mehr gibt (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist aber schon lange so!), die an sich parlamentarische Praxis gewesen ist, in welchen Fällen man ausliefert.

Man hat aus gutem Grund in der Vergangenheit immer gesagt, als erste Frage gilt es Folgendes zu beantworten: Liegt ein politischer Sachverhalt oder im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit ein inkriminierter Tatbestand oder ein Auslieferungsbegeh­ren vor?

Man hat dann eine zweite Frage – ich habe das vor mehreren Wochen und Monaten releviert, weil ich glaube, dass es reformbedürftig ist, ohne Frage – zu beurteilen ge­habt, und da gab es eine Usance, dass man, wenn ein politischer Zusammenhang vor­liegt, nicht ausgeliefert wird. Sonst müsste man sich ja in irgendeiner Art und Weise vorausfassend ein Urteil bilden, und das ist wirklich nicht Aufgabe der Abgeordneten. Dann wird es zur Mehrheitsentscheidung, und genau das wollen wir nicht, dass die Auslieferung nach Anträgen der Staatsanwaltschaft mehrheitlich abgelehnt oder ihr zugestimmt wird, und dann noch je nach politischer Gesinnung. (Abg. Dr. Schüssel: Ihr macht ja eine Mehrheitsentscheidung!)

Es war schon verräterisch: Herr Kollege Pilz hat ein anderes Politikverständnis. (Abg. Neugebauer: Das ja!) Ja, das stimmt, auch von mir – und ich müsste ihn tagtäglich ausliefern! (Heiterkeit bei der FPÖ.) Tagtäglich, weil er ein ganz anderes Politikver­ständnis als ich und meine Fraktion hat – aber das allein ist zu wenig! (Beifall bei FPÖ, SPÖ und Grünen.)

Sie sprechen auch nicht mehr von inkriminierten Tatbeständen, sondern verräterischer­weise schon von inkriminierten Tatsachen. Wer hat die festgestellt? Sie, Herr Kollege


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