Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 322

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und überarbeiten wir diese Immunität in dem Sinn, dass wir sie abschaffen! (Beifall beim BZÖ.) Die Uhrzeit passt sehr gut. Ich muss schon sagen, seien wir froh ... (Abg. Strache: Damit die Willkür dann greifen kann?)

Herr Klubobmann! Seien wir froh, dass es jetzt null Uhr ist und wir zur Geisterstunde hier dieses erbärmliche Schauspiel abführen, bei dem uns die Bevölkerung zum Glück nicht zuschaut: wie hier der Großteil der Abgeordneten sich mit Zähnen und Klauen verbeißt und verkrallt in dieser Immunität, in diesem historischen Institut, in diesem his­torischen parlamentarischen Institut, das heutzutage durch nichts mehr begründet ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Kein Bürger ist immun!)

Ich spreche nicht von der parlamentarischen Immunität. Die soll es weiter geben, keiner herinnen soll für das verfolgt werden, was er hier im Gesetzgebungsprozess macht, keine Frage. Aber es gibt auch die außerparlamentarische Immunität, und diese ist durch nichts zu begründen, durch absolut gar nichts, was uns als Abgeordnete hier besser macht gegenüber dem einzelnen Bürger draußen, außerhalb dieses Parla­ments. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Wo liegt der Ausschuss? Liegt der Aus­schuss nicht im Parlament?)

Wenn wir hier von der Praxis reden, von der parlamentarischen Praxis in diesem Im­munitätsausschuss, der nach Belieben vorgeht ... (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Bitte beruhigen Sie sich! Wir werden der Auslieferung auch nicht zustimmen, genauso we­nig, wie wir dagegen stimmen werden, und zwar genau aus diesem Grund. Das ist eine Begründung: Weil wir schon seit Monaten, seit über einem halben Jahr fordern (Abg. Dr. Graf: Das ist ja die schwächste Haltung!), diese Immunität abzuschaffen, da sie durch nichts zu begründen ist, werden wir an dieser Abstimmung aus Protest nicht teilnehmen.

Sagen Sie uns zum Beispiel eines: Was für einen Sinn hat diese Immunität noch, die nur blockiert, wenn Herr Abgeordneter Pilz und sonstige Herrschaften – egal, ob es der Eurofighter-Ausschuss oder sonstige Untersuchungsausschüsse waren – zureglemen­tiert sind, wir aus Steuergeldern Zigtausende, Hunderttausende Euro für Vertraulich­keitsmaßnahmen ausgeben, hier Gesetze gebrochen werden noch und nöcher, und dann kann aufgrund der Immunität nicht ausgeliefert werden? (Abg. Dr. Graf: Das halte ich auch für falsch! Reden wir darüber!)

Wenn hier jemand etwas macht und die Staatsanwaltschaft versucht, nur eine Befra­gung durchzuführen, dann soll sie das machen. Wieso weigern wir uns mit der Begrün­dung einer Immunität, ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft zu führen? Was spricht dagegen? – Ich frage Sie alle! Gehen Sie in sich, schaffen wir diese Immunität ab, und setzen wir dadurch ein anständiges Zeichen für die Bevölkerung. (Beifall beim BZÖ.)

0.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 608 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur be­hördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkrimi­nierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Na­tionalrat Dr. Peter Pilz besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abge­ordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz nicht zugestimmt.“

 


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