Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 629 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig eingenommen. (E 82.)
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (553 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (2. Ökostromgesetz-Novelle 2008) (643 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (554 d.B.): Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung neu erlassen werden (KWK-Gesetz) (644 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (589 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird (645 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
14.43
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frau Staatssekretärin Marek dürfen wir begrüßen zu diesem sehr, sehr wichtigen Punkt in der österreichischen Energie- und Umweltpolitik. Es hat heute Vormittag in der Debatte großen Konsens, große Übereinstimmung darüber geherrscht, dass diese Regierung eine schlechte Politik gemacht hat, mit miserablen Ergebnissen, insbesondere eine schlechte und miserable Umwelt- und Energiepolitik, was sich auch im Ökostromgesetz niedergeschlagen hat. (Abg. Schopf: Es hat darüber keine Übereinstimmung gegeben!)
Sie haben im April beim Klimaschutzgipfel bereits gesagt, die Novelle 2006 habe nicht das gebracht, was Sie erwartet haben, es sei ein schlechtes Gesetz und führe zu einem Ausbaustopp im Ökostrombereich. Daher haben Bundeskanzler Gusenbauer und Minister Pröll betont, dass wir ein neues Ökostromgesetz brauchen.
Was ist geschehen? – Es ist eine schlechte Gesetzesvorlage eingebracht worden, es gab viele Stellungnahmen dazu, und seither hat sich nicht viel geändert. Was Sie gemacht haben, ist, in Permanenz Abänderungsanträge einzubringen. Abänderungsanträge sind insofern gut, als sie die Sache vom Inhalt her weiterbringen, aber das taten sie nicht. Es wurden immer Formalfehler auszumerzen versucht, aber vom Inhalt her hat sich nichts geändert – auch nicht seit dem letzten Plenum, wo die Gesetzesvorlage an den Ausschuss zurückverwiesen wurde. Auch dort sind wieder Abänderungsanträge gekommen. Aber in der Sache bewegt sich nichts; in der Substanz hat sich nichts bewegt.
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