Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Z 1 hat der zweite Satz in § 8 lit. k zu lauten:
„Der Richtwert bildet zugleich eine der Grundlagen für die im Rahmen der Stellenpläne vom Bund zur Verfügung zu stellenden Ressourcen, die bei Überschreitung des Richtwertes auch für andere Maßnahmen der Förderung am jeweiligen Schulstandort zum Einsatz kommen können.“
Begründung zum Abänderungsantrag in zweiter Lesung:
Die Ergänzung des Gesetzestextes in § 8 lit. k stellt klar, dass die für die Erstellung der Landeslehrerstellenpläne einschlägigen Regelungen des Finanzausgleiches, die unter anderem die ab dem Paktum zum Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004 erzielte Einigung zwischen Bund und Ländern über die Maßzahlen 14,5 Schüler pro Lehrerplanstelle im Volksschulbereich, 10 Schüler pro Lehrerplanstelle im Hauptschulbereich und 9 Schüler pro Lehrerplanstelle im Bereich der Polytechnischen Schule umfassen, unangetastet bleiben. Der (dazu zusätzliche) Bedarf, der sich nun durch die neue Regelung des Richtwertes 25 für die Klassenschülerzahl für Volks-, Haupt- und Polytechnische Schulen ergibt, wird über ein zweckgebundenes Zusatzkontingent an Lehrerplanstellen – dessen Umfang in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage, allgemeiner Teil, finanzielle Auswirkungen Z 1a umschrieben ist – abgedeckt.
Kompetenzrechtliche Grundlage:
Ein dem Gesetzesantrag (630 der Beilagen) in der Fassung des vorliegenden Abänderungsantrags entsprechendes Bundesgesetz beruht auf Art. 14 Abs. 1 B-VG.
Besondere Beschlusserfordernisse:
Die Beschlussfassung über den Gesetzesantrag (630 der Beilagen) in der Fassung des vorliegenden Abänderungsantrags unterliegt keinen besonderen Beschlusserfordernissen.
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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neugebauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.50
Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute drei wesentliche Positionen, die Kollege Niederwieser und ich gemeinsam in den Koalitionsverhandlungen zum Kapitel Bildung niederschreiben durften. Ich möchte etwa die Frage der „Politischen Bildung“ und der pflichtigen Einführung dieses Gegenstandes in der achten Schulstufe nicht gering schätzen. Vielleicht war doch die Senkung des Wahlalters auf 16 der letzte „Kick“, dass uns das an sich zur Feder greifen ließ, aber ich denke, dass aus dem Unterrichtsprinzip „Politische Bildung“, verteilt über alle Gegenstände, doch sehr konzentriert mit diesem Pflichtfach das Wissen über demokratiepolitische Grundlagen zugrunde gelegt wird.
Der zweite Punkt ist sehr wichtig: Bildung beginnt mit Sprache. Das hat zwar noch nichts mit Kommunikationsfähigkeit zu tun, wenn man merkt, wie Politiker manchmal nebeneinander herreden, aber die Sprache ist eine der wichtigsten Fähigkeiten für den Bildungserwerb. Da haben wir in der Sprachförderung an den Volksschulen bereits Maßstäbe in früheren Regierungen gesetzt. (Abg. Riepl: Viel ist da nicht geschehen!) Wir verlängern diese und weiten sie an die Hauptschulen und Polytechnischen Lehr-
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