22.01
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Danke schön, ich muss jetzt sehr schnell sprechen. Erstens: Wir stimmen dagegen. Zweitens: deswegen, weil es die Möglichkeit gibt, ohne richterlichen Befehl grenzüberschreitend Hausdurchsuchungen und Ähnliches vorzunehmen. Drittens würden wir in ähnlichen Fällen auch dagegenstimmen. – Danke, Herr Kollege Parnigoni. (Beifall bei den Grünen.)
22.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mayerhofer zu Wort. Herr Abgeordneter, ich mache auch bei Ihnen darauf aufmerksam: Der Freiheitliche Klub hat noch 3 Minuten Gesamtrestredezeit. Ich stelle Ihnen die Uhr auf die gewünschten 2 Minuten. – Bitte.
22.01
Abgeordneter Leopold Mayerhofer (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Selbstverständlich stimmen auch wir vernünftigen Vorschlägen und Notwendigkeiten immer zu.
Ich möchte aber auf einen anderen Aspekt des Polizeieinsatzes im Ausland kurz zu sprechen kommen. Dass in Kroatien drei Beamte dauernd Dienst machen und wir im Jahr 2006 insgesamt 133 Beamte im Ausland im Einsatz hatten, das finde ich insofern verwunderlich, als bei einer Aufklärungsquote von nur 37 bis 38 Prozent in Österreich hier eine Fehldisposition vorliegt, nämlich nach dem Motto: Das Wichtige zuerst. Die Sicherheit in Österreich ist wichtiger.
Wir sollten die Beamten hier im Land lassen, hier ist es unsicher genug. Es gibt genug ungeklärte Fälle aufzuklären. Daher finde ich das unangebracht. 6 Millionen € kostet dieser Einsatz. Und dass zum Beispiel – gleich wieder ein Sonderbeispiel – in Brünn bei einem Motorradrennen zehn Beamte ein ganzes Wochenende lang eingesetzt werden, das finde ich schlicht und ergreifend unverständlich. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
22.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. – Bitte.
22.03
Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Bartenstein! Hohes Haus! Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die polizeiliche Zusammenarbeit wird direkt einen Nutzen für die Sicherheit in Österreich bringen. Diese Kooperation mit der kroatischen Polizei umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
Gemeinsame Sicherheitsanalysen, verstärkte Verpflichtung zur polizeilichen Amtshilfe, Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung, Zusammenarbeit betreffend Korruptionsbekämpfung, Unterstützungsleistungen bei polizeikontrollierten Transporten, neue Ermächtigungen für grenzüberschreitendes polizeiliches Einschreiten wie grenzüberschreitende verdeckte Ermittlung und gemeinsame Streifen, Ermöglichung der Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen, Zusammenarbeit beim Zeugenschutz, Regelung der Entsendung von Beamten in Kontaktdienststellen, die der andere Vertragsstaat mit dritten Staaten betreibt.
Dieses Modell ist eins zu eins übernommen worden von jenem Modell, das wir bereits sehr erfolgreich mit unseren Nachbarstaaten pflegen und das wir auch in der Europäischen Union eingebracht haben, dass nämlich geprüft wird, ob es nicht auch im EU-Bereich flächendeckend eingesetzt wird.
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