Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 12. September 2008 / Seite 42

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11.03.36Debatte gemäß § 59 GOG

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Dr. Schüssel zur Geschäftsbehandlung zu Wort. – Bitte.

 


11.03.37

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Hohes Haus! Frau Präsidentin! Ich ha­be mich gemäß § 59 der Geschäftsordnung zu Wort gemeldet, um die Hintergründe der Einberufung dieser Nationalratssitzung ein wenig zu beleuchten, denn diese Einbe­rufung, dass die Sitzung nach nicht einmal 48 Stunden, nachdem sie von Ihnen einbe­rufen wurde, stattzufinden hat, spricht allen parlamentarischen Usancen Hohn. Ich will das auch begründen.

Es war bisher immer so und immer üblich, dass man in der Präsidialkonferenz den Konsens gesucht hat. Es heißt laut Geschäftsordnung, dass es in der Präsidialkonfe­renz Ihre Aufgabe ist, beratend tätig zu sein. Und in der Begründung heißt es:“ ... die Herstellung des Einvernehmens zwischen den Mitgliedern ...“. Sie selber haben im Jänner laut Protokoll der Präsidialkonferenz gesagt, es wäre falsch, von dieser Praxis, den Konsens zu suchen, abzugehen. – So Ihre Worte, Frau Präsidentin!

Es haben am 10. September in der Präsidialkonferenz die Sozialdemokraten – was ihr gutes Recht ist – eine außerordentliche Sitzung verlangt. Sie wurden von der FPÖ, vom Abgeordneten Ing. Hofer, unterstützt. Alle anderen Fraktionen waren gegen die­sen Termin, weil die Zeit einfach zu kurz und es unzumutbar für die Abgeordneten ist, die im Wahlkreis gerade jetzt – Freitag, Samstag, Sonntag – massiv tätig sein müssen, die Wahlwerbung abzubrechen und hier zu sein. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir haben gesagt, wir sind mit jedem Termin in der nächsten Woche einverstanden. Es war bisher in der Vergangenheit immer Konsens, dass zwischen der Einberufung und der Abhaltung einer Sondersitzung, einer außerordentlichen Sitzung, zumindest vier Tage Zeit sind und sie nicht am Montag oder Freitag stattfindet. Das war, wie gesagt, bisher Konsens.

Frau Präsidentin, Sie haben sich darauf bezogen, dass es im Oktober 2000 einen „Prä­zedenzfall“ gegeben hätte. – Das stimmt aber nicht. Im Oktober 2000 ist ein ganz an­derer Fall aufgetreten. Damals hat die Mehrheit – die Mehrheitsfraktionen dieses Hau­ses, ÖVP und FPÖ – eine Sondersitzung beantragt, Grüne und Sozialdemokraten woll­ten sie zwei Tage früher haben, und der Antrag der Mehrheit dieses Hauses war, zehn Tage Zeit dazwischen zu geben. Herr Präsident Fischer hat damals im Sinne der An­tragsteller, im Sinne der Mehrheit des Hauses entschieden.

Sie, Frau Präsidentin Prammer, haben im Sinne des Antrages Ihrer eigenen Partei entschieden, Sie haben gegen die Mehrheit dieses Hauses entschieden, denn drei Fraktionen waren mit dem heutigen Tag nicht einverstanden. Frau Präsidentin, ich möchte daher ausdrücklich gegen diese einseitige parteipolitische Maßnahme und Ent­scheidung von Ihnen protestieren! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall beim BZÖ. – Ruf: Das ist ein Skandal! Unglaublich! – Abg. Parnigoni: Nervenzerfet­zend, der Schüssel!)

11.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen. – Bitte.

 


11.06.37

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Punkt eins: Ihr Recht, diese Sitzung einzuberufen, ist unbestritten – unbestreitbar und unbestritten.

 


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