Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 196

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Auch im Bereich der Sozialentschädigung sollen die Versorgungsleistungen um 3,4 % statt 3,2 % erhöht werden und die BezieherInnen einkommensabhängiger Leistungen eine Einmalzahlung erhalten. Die Kosten der Erhöhung werden 0,5 Mio. € und die Kos­ten der Einmalzahlung 0,3 Mio. € betragen.

Bei den Beamten und Beamtinnen belaufen sich die Kosten für die Einmalzahlung auf rd. 12,5 Mio. €. Durch die Erhöhung der Pensionen um 3,4 % anstelle der Erhöhung mit dem Richtwert (3,2 %) ist ab dem Jahr 2009 bei den Beamtenpensionen mit jähr­lichen Mehraufwendungen in Höhe von rund 11 Mio. € zu rechnen. Durch die Anhe­bung der Grenze für die Anpassung mit einem Fixbetrag ergeben sich im Bereich der Beamten und Beamtinnen jährlich Mehrkosten von rund 4,5 Mio. €.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Amon. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


18.21.43

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Meine Herren Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir diskutie­ren im Zuge dieser Sozialrechtsänderungen unter anderem die Verlängerung der soge­nannten Hacklerregelung. Ich habe mich ja selbst im Sozialausschuss dafür starkge­macht, dass der Begriff „Hacklerregelung“ aus dem gesamten Rechtsbereich entfallen soll – das ist auch passiert –, denn in der Tat geht es um eine Langzeitversicherten­regelung. Es geht darum, dass jene Menschen, die im Arbeitsprozess eine besonders lange Beitragsleistung haben, für diese durch einen begünstigten Pensionsantritt be­lohnt werden.

Ein bisschen überrascht bin ich, Herr Kollege Riepl, weil Sie sagen, die SPÖ hätte das gerne im Dauerrecht. Da muss ich jetzt nachfragen: Warum stellen Sie nicht den An­trag? Warum stellen Sie dann einen Antrag, dass die Hacklerregelung beziehungswei­se die Langzeitversichertenregelung im Jahr 2013 abrupt endet? – Das ist nicht nach­vollziehbar! (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn Sie der Meinung sind, dass das ins Dauerrecht gehört, warum stellen Sie dann nicht hier diesen Antrag? Ihr Antrag bedeutet heute in Wirklichkeit, dass jemand, der nur einen Tag über dem Stichtag ist, nicht bis 60, sondern bis 65 arbeiten muss. Das besagt Ihr Antrag.

Deshalb haben wir eine Alternative vorgeschlagen. Wir haben vorgeschlagen, wir wollen eine Übergangsregelung, ein Hineinwachsen ins Allgemeine Pensionsgesetz, in die darin enthaltenen Regelungen. Wir schlagen eine Übergangsregelung bis zum Jahr 2023 vor. Damit schaffen wir für die Menschen Planbarkeit und Rechtssicherheit. Das ist auch der ehrlichere Antrag als der Ihre. (Beifall bei der ÖVP.)

Darüber hinaus sind sich eigentlich alle namhaften Verfassungsjuristen einig, dass das, was Sie vorschlagen, verfassungswidrig ist, denn der Anstieg von 60 auf 65, oder von 55 auf 60 bei den Frauen, wäre unverhältnismäßig und daher klar verfassungs­widrig, Herr Riepl. Ihr Antrag ist also mehr für das Gaudium gedacht, aber nicht sehr seriös.

Auch der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, läuft dem Gedanken dieser Lang­zeitversichertenregelung zuwider. Ich habe betont, dass das Prinzip dieser Regelung für jene gedacht ist, die besonders lange Beiträge geleistet haben. Die Idee muss ja sein, dass dieses System von jenen lebt, die lange Beiträge zahlen; denn, so wichtig Ersatzzeiten sind, lebt das System doch vom Beitragszahler.

 


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