Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 245

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11. Punkt

Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (924/A)

12. Punkt

Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preisgesetz 1992 und das Preisauszeichnungsgesetz geändert werden (892/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen damit zu den Punkten 10 bis 12 der Tagesordnung.

Hinsichtlich dieser Anträge wurde dem Finanzausschuss eine Frist bis zum 23. Sep­tember 2008 zur Berichterstattung gesetzt.

Ein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung liegt nicht vor. (Abg. Öllinger: Zur Geschäftsordnung!)

Bevor wir in die Debatte eingehen, erteile ich Herrn Abgeordnetem Öllinger zur Ge­schäftsbehandlung das Wort. – Bitte.

 


19.54.01

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin, ich ersuche Sie um Klärung der folgenden Frage:

Beim Tagesordnungspunkt über das Sozialrechts-Änderungsgesetz wurden zwei Ab­änderungsanträge eingebracht: der eine von Csörgits, Dolinschek, Kickl, der andere von Csörgits und Kickl. Beide Anträge sehen vor, dass der § 638 neu dem ASVG angefügt wird. Der eine Antrag sieht vor, dass § 638 eine Einmalzahlung für das Jahr 2008 beinhalten soll, und der zweite Antrag sieht im § 638 einen Zuschuss zu den Energiekosten vor. Es sind also inhaltlich voneinander abweichende Änderungen des gleichen Paragraphen, die von den gleichen beziehungsweise teilweise unterschiedli­chen Einbringern vorgebracht werden.

Ich ersuche um Klärung der folgenden Frage: Wenn wir über beide Anträge abstim­men, dann erhalten möglicherweise beide Anträge eine Mehrheit. Wie soll § 638 in Zu­kunft dann aussehen? Wird das ein „Zwitterparagraph“, der aus zwei Paragraphen 638 besteht? Wird so entschieden, wie in der Präsidiale vorbesprochen wurde, dass in der Reihenfolge des Abstimmens jener Antrag dann als angenommen gilt, der als der zweite eingebracht wurde? Oder wie ... (Abg. Ing. Westenthaler: Sie wissen ja noch nicht einmal, welche Mehrheiten es gibt!)

Ich gehe davon aus, Herr Abgeordneter Westenthaler, dass möglicherweise beide An­träge eine Mehrheit finden können, und dann haben wir zwei Paragraphen 638 mit un­terschiedlichem Inhalt. Und genau das ist die Frage: dass ich gerne vor Eingang in den Abstimmungsvorgang geklärt wissen möchte, wie wir abstimmen sollen und können und welcher § 638 im Falle, dass beide eine Mehrheit finden, dann als angenommen gilt: der erste, der zweite oder beide – oder gar keiner, was wahrscheinlich sinnvoller wäre. (Beifall bei den Grünen.)

19.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung? – Bitte, Herr Klubobmann Cap.

 


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