Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 334

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Wir haben auch gesehen, dass es eine Gleichbehandlung sein muss. Daher freue ich mich, dass wir aus unseren Gesprächen und aus unseren Diskussionen lernen konn­ten. Und ich freue mich, dass wir daher auch den Familien dieses Geld anbieten kön­nen. Ich glaube, das ist eine kleine Hilfestellung, ein erster Schritt in die richtige Rich­tung, um Familien zu entlasten. Da sollten wir auch diesen Tag sehr positiv sehen.

Es ist nämlich Geld, das jetzt nicht nur im Rahmen der Familienbeihilfe weitergegeben wird, sondern da werden auch alle zusätzlichen Zahlungen mit berücksichtigt – die Al­tersstaffelung, auch die Geschwisterstaffelung und vor allem auch die erhöhte Fami­lienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder. Das heißt, wir treffen damit sozial richtig vor allem Familien, die mehrere Kinder haben, aber auch Familien, die mit der Situation leben müssen, ein erheblich behindertes Kind zu haben. Ich denke, da setzen wir nicht nur zum richtigen Zeitpunkt die richtige Tat, sondern tun dies auch für die sozial rich­tige Gruppe. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist schon erwähnt worden: 250 Millionen € sind ein gewisser Betrag. Es ist meine Aufgabe, in Ihrem Auftrag zu arbeiten, aber es ist auch meine Aufgabe, Sie adäquat zu informieren. Aus den Augen lassen dürfen wir nie – das wird auch eine zukünftige Regierung nicht können –, dass der Familienlastenausgleichsfonds letztendlich schwer defizitär ist. Wir haben diesbezüglich entsprechende Vorschauen gemacht, wir sind derzeit im Familienlastenausgleichsfonds bei knapp minus 2,5 Milliarden €. Die Vor­schau bis 2013 liegt bei minus 3,198 Milliarden €.

Das heißt, wir müssen uns schon auch etwas überlegen und uns bei aller Unterstüt­zung und bei allen entsprechenden Zuschüssen, die notwendig und wichtig sind, auch einmal darüber unterhalten, wie wir diesen Familienlastenausgleichsfonds vielleicht umwandeln oder neu befüllen oder ein bisschen verändern.

Das ist etwas, was ich mir auch wünsche; das muss man bei diesen Diskussionen, auch als wirtschaftliche Überlegung, im Auge behalten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

23.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Verhandlungsgegenstand getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den im Antrag 888/A der Abgeordneten Mag. Kuntzl, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird.

Hiezu hat Frau Abgeordnete Mandak den Antrag gestellt, den Gegenstand an den Fa­milienausschuss rückzuverweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Somit entfällt die Abstimmung über die beiden Entschließungsanträge der Abgeord­neten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den im Antrag 900/A der Abgeordneten Steibl, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird.

Hiezu haben die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen einen Zu­satzantrag eingebracht.

 


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