Ich bitte Sie, in dieser Minute des Verstorbenen zu gedenken. (Die Anwesenden verharren einige Zeit in stummer Trauer.)
Ich danke für die Kundgebung. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.)
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Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 72. Sitzung vom 24. und 25. September 2008 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Angela Lueger, Mag. Melitta Trunk, Hedwig Wechner, Rainer Wimmer, Dr. Sebastian Eder, Michaela Sburny, Dr. Glawischnig-Piesczek, Mag. Brigid Weinzinger, Dr. Gerhard Kurzmann und Lutz Weinzinger.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Anfragebeantwortungen: 4870/AB bis 4874/AB;
Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 4468/AB;
2. Regierungsvorlage:
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung des Interbankmarktes (Interbankmarktstärkungsgesetz – IBSG) und ein Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz – FinStaG) erlassen sowie das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz sowie das Bundesfinanzgesetz 2008 geändert werden (682 d.B.).
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Einspruch des Bundesrates vom 8. Oktober 2008 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden (680 d.B.),
Einspruch des Bundesrates vom 8. Oktober 2008 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (681 d.B.);
Justizausschuss:
Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Strafgesetzbuch, die
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