nur logisch, dass die Banken, auch die heimischen Banken, das Problem haben, auf der einen Seite Geld zu bekommen und auf der anderen Seite Geld herzugeben. Das heißt, es wird sehr wesentlich sein, vorneweg diese Probleme anzugreifen, um in Zukunft zu verhindern, dass weitere Löscheinsätze notwendig sein werden.
Bundesminister Faymann hat in seiner Rede festgestellt, dass es da Konsequenzen geben muss, und er hat ebenso festgestellt, dass es international mehr Kontrolle und Transparenz geben muss. Ja, sage ich, dem kann ich nur zustimmen, nur: Herr Bundesminister Faymann, wo immer Sie jetzt sind, Sie sind Bundesminister und damit Teil dieser Bundesregierung, deswegen reden Sie nicht, sondern handeln Sie!
Ich glaube, es ist ganz wichtig, hier festzustellen: Hier muss gehandelt werden! Wir können da nicht länger zuschauen! Es ist notwendig, international auf die Partner einzuwirken, auch auf große Mächte wie die Vereinigten Staaten von Amerika, hier entsprechende Schritte zu setzen.
Es ist aber auch sehr notwendig – und das soll auch gesagt werden –, die Aufbringung des Kapitals von 100 Milliarden €, wie sie jetzt vorgesehen ist, an entsprechende Bedingungen zu knüpfen. Es ist als sehr positiv zu vermerken, dass diese Regierungsvorlage, die wir hier heute diskutieren, seit gestern Abend auch entsprechende Bedingungen für die Kreditinstitute und Versicherungsinstitute beinhaltet. Bis gestern Abend waren nämlich verschiedenste Bedingungen, auch zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger, die ja dafür haften, nicht vorgesehen. Das sei hier nochmals als sehr positiv vermerkt. Mein Dank gilt da im Speziellen meinem Kollegen vom BZÖ Josef Bucher (Beifall beim BZÖ), der ganz wesentlich dazu beigetragen hat, dass diese Bedingungen in das nun vorliegende Konzept mit eingearbeitet wurden.
Diese Bedingungen sind unter anderem: eine durch dieses Schutzpaket nunmehr mögliche Anforderungsstellung an die Kreditinstitute und Versicherungsinstitute im Bereich der geschäftspolitischen Ausrichtung, Anforderungen im Bereich der Verwendung der aufgenommenen Mittel, Anforderungen – und das ist wichtig für die Akzeptanz unter der Bevölkerung – bezüglich der Vergütung der Organe der Banken und der Versicherungsinstitute, Anforderungen in Richtung Eigenmittelausstattung dieser Institute, Anforderungen betreffend die Ausschüttung der Dividenden, Anforderungen in Bezug auf die Erhaltung der Arbeitsplätze in begünstigten Kreditinstituten und Versicherungsinstituten, Anforderungen bezüglich der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und natürlich auch das Einfordern von entsprechenden Rechenschaftsberichten von Seiten dieser Institute.
Das heißt, wenn wir 100 Milliarden € für die Kreditwirtschaft und für die Versicherungswirtschaft zur Verfügung stellen, dann kann das nur gehen, wenn man entsprechende Maßnahmen setzt und entsprechende Bedingungen stellt, die natürlich auch zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger gereichen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
17.00
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Meine Damen und Herren, die Fernsehdirektübertragung ist somit beendet. Mir liegen aber noch zwei Wortmeldungen vor: Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort.
Wünschen Sie, dass ich Ihnen eine Redezeit einstelle? – 5 Minuten. Bitte, Frau Kollegin.
17.00
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, dass es eigentlich schade ist, dass die Fernsehübertragung jetzt endet, und zwar nicht deshalb, weil ich so scharf darauf bin, noch in der Fernsehübertragungszeit zu reden, sondern deswegen, weil wahrscheinlich viele der Zuseher und Zuhörer heute gar
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