Enteignung von ca 18.000 Tirolerinnen und Tirolern aufgrund von offenkundigen Fehlentwicklungen im Bereich des Teilungs- und Regulierungsrechts (10118/AB)

Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch den Bundeskanzler Werner Faymann zu der schriftlichen Anfrage (10260/J) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Enteignung von ca 18.000 Tirolerinnen und Tirolern aufgrund von offenkundigen Fehlentwicklungen im Bereich des Teilungs- und Regulierungsrechts als Materie gem Art 12 Abs 1 Z 3 B-VG, weil

a) der Verfassungsgerichtshof im Erkenntnis VfSlg 9336/1982 die grundlegenden Bauprinzipien des Teilungs- und Regulierungsrechts umzugestalten und die Agrargemeinschaft als Eigentumsgemeinschaft darzustellen versuchte;

b) der Verfassungsgerichtshof in den Erkenntnissen VfSlg 18.446/2008 und B 1645/10 das Allmendregal und das Obereigentum des Staates an der ehemaligen Allmende wieder belebt hat;

c) ein politisch und dogmatisch überforderter Tiroler Landesgesetzgeber in einer Materie gem Art 12 Abs 1 Z 3 B-VG vorgeprescht ist und im Alleingang das Allmendregal sowie das staatliche Obereigentum inkompetent durchzusetzen versuchte (Tiroler LGBl 7/2010);

d) der Verwaltungsgerichtshof in 14 Erkenntnissen vom 30.6.2011 (Leit-Erk Zl 2010/07/0091) darauf verzichtet hat, die wahren Eigentumsverhältnisse zu prüfen, sodass 18.000 Tirolerinnen und Tiroler ihr besseres Recht nicht beweisen können