Übersicht
Entschließung
Entschließung des Nationalrates vom 20. Oktober 2010 betreffend Einführung eines strafrechtlichen Tatbestandes des "Cyber-Grooming" bzw. der Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet (aus dem Bericht 931 d.B.)
bezieht sich auf: "Bündnis für mehr Kinderschutz gegen sexuelle Übergriffe" (931 d.B.)
bezieht sich auf: Bündnis für mehr Kinderschutz gegen sexuelle Übergriffe (1080/A(E))
Grundlage der Entschließung Einführung eines strafrechtlichen Tatbestandes gegen "Cyber-Grooming" bzw. der Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet (27/AEA)
Datum | Stand der parlamentarischen Behandlung![]() |
Protokoll![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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20.10.2010 |
80. Sitzung des Nationalrates: Beschlossen Dafür: S, V, F, G, B, dagegen: - |
S. 175 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
20.10.2010 |
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25.10.2010 | Übermittlung an das Bundeskanzleramt |