Erklärung Präsident:in
Feststellung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betreffend die geschäftsordnungsmäßige Zulässigkeit der Stimmabgabe durch Erheben der Hand aufgrund von körperlichen Einschränkungen
Feststellung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betreffend die geschäftsordnungsmäßige Zulässigkeit der Stimmabgabe durch Erheben der Hand aufgrund von körperlichen Einschränkungen