Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll1. Sitzung / Seite 37

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dem heutigen Tag wieder einmal sehr viel Verzicht üben müssen, damit wir unserer Aufgabe nachkommen können.

Ich möchte Ihnen allen, meine Damen und Herren, alles Gute und viel Erfolg wün­schen. Wir gehen, wie ich meine, in eine gute, in eine zukunftsträchtige XXIV. Gesetz­gebungsperiode mit sehr, sehr großen politischen Herausforderungen. Wir werden uns alle gemeinsam anstrengen, den Interessen, den Bedürfnissen, den Notwendigkeiten der Bevölkerung nachzukommen. – Vielen Dank! (Allgemeiner Beifall.)

11.44

11.44.15Wahl der Zweiten Präsidentin/des Zweiten Präsidenten

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Wahl der Zweiten Präsi­dentin/des Zweiten Präsidenten des Nationalrates.

Es liegt ein Wahlvorschlag lautend auf Dr. Michael Spindelegger vor.

Gemäß § 87 Abs. 7 der Geschäftsordnung ist auch diese Wahl mit Stimmzetteln durch­zuführen.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 87 Abs. 3 der Geschäftsordnung auch Stimmen gültig sind, die auf andere wählbare Kandidatinnen und Kandidaten entfallen. Der Wahlvorgang ist der gleiche wie vorher.

Ich bitte nun die Schriftführerin Marianne Hagenhofer mit dem Namensaufruf zu begin­nen; Herr Abgeordneter Sigisbert Dolinschek wird sie später dabei ablösen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Hagenhofer und den Schriftführer Dolin­schek begeben sich die Abgeordneten in die Wahlzellen und werfen sodann die Stimmzettel in die Urne.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr, so wie vorhin, die Stimmenauszählung vornehmen. Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 12.14 Uhr unterbrochen und um 12.26 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Wahlergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 181; davon gültig: 170 Stimmen. Die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen beträgt somit 86.

 


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