Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 60

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Milliarden verspekuliert worden sind, für die jetzt der Steuerzahler haften muss. (Beifall beim BZÖ.)

18.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Scheibner einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Bucher, Ursula Haubner, Dolinschek, Grosz, Kollegin und Kollegen betreffend notwendige finanzielle Unterstützung der Bevölkerung durch einen Heizkostenzuschuss des Bundes

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 28.10.2008 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1:

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (5 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung von Aufgaben der Austria Wirt­schaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Bundesgesetz über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen und mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Garantiegesetz 1977, das KMU-Förderungsgesetz, das Einkommens­steuerge­setz 1988 und das Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2008 – KBG 2008) (6 d.B.)

Schon im Winter 2005 und 2006 waren die Haushalte durch die stark gestiegenen Preise am Rohölmarkt und die klimatischen Bedingungen finanziell großen Belastun­gen durch die Heizkosten ausgesetzt. Da die Energiekosten für die Heizperiode 2008/2009 - mit deutlichen Unterschieden je nach verwendetem Energieträger - weiter steigen werden, soll mit einem zusätzlichen Heizkostenzuschuss des Bundes eine zielgerichtete finanzielle Unterstützung für die Bevölkerung ermöglicht werden.

Vorgeschlagen wird die Einrichtung eines Heizkostenausgleichsfonds beim Bundes­ministerium für Soziales und Konsumentenschutz, aus dem die für die Heizperiode 2008/2009 gewährten Heizkostenzuschüsse der Länder durch den Bund verdoppelt werden können. Diese Unterstützung soll an folgende Voraussetzungen gebunden werden:

Das Haushaltseinkommen des endbegünstigten privaten Haushaltes darf 2.500 Euro pro Monat nicht übersteigen. Pro Haushalt wird nur ein Heizkostenzuschuss vom Bund verdoppelt. Die Zuzahlung des Bundes zum Heizkostenzuschuss beträgt maximal 150 Euro pro Haushalt und richtet sich nach dem vom Land gewährten Heizkosten­zuschuss. Die Ansuchen der Länder an das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz können bis zum 31. Dezember 2009 eingebracht werden.

Im Hinblick auf die von den Ländern bislang beschlossenen Heizkostenzuschüsse und die etwa 1,6 Mio. potentiell begünstigten Haushalte, ist von Kosten von ca. 150 Mio. Euro auszugehen, die in den im Jahr 2007 erzielten Mehreinnahmen des Bundes im Bereich Lohnsteuer, Einkommens- und Vermögenssteuern, Umsatzsteuer und Mineralölsteuer Bedeckung finden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 


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