Das häufigste Vormerkdelikt, leider immer noch der Alkohol am Steuer, gilt bei vielen als Kavaliersdelikt, aber wir wissen – und ich glaube, darüber sind wir uns hier im Hohen Haus einig –, zu viel Alkohol am Steuer ist ein Vergehen, das vielen Unschuldigen das Leben kostet, und es muss auch als solches geahndet werden. Besonders das Fahren im Bereich von 0,5 bis 0,79 Promille wird leider noch immer als tolerierbar angesehen, obwohl selbst geringe Alkoholmengen die Reaktionsgeschwindigkeit herabsetzen und die Wahrnehmung beeinträchtigen. – Auch hier führen Strafen allein nicht immer zu einer Verhaltensänderung, deshalb ist ein Verkehrscoaching unbedingt notwendig.
Ähnliches gilt auch für das Telefonieren am Steuer: Viel zu viele Unfälle sind auf das Telefonieren am Steuer zurückzuführen, daher wurde ja auch die Strafe dafür empfindlich angehoben.
Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sehen, es wird intensivst für die Sicherheit auf Österreichs Straßen gearbeitet. (Beifall bei der SPÖ.)
22.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
22.28
Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt in einer schwierigen Situation, weil ich mich vorbereitet habe, denn der Antrag von Frau Dr. Moser lädt doch dazu ein, eine breitere Diskussion, was die Frage der Sicherheit und ihre Vorschläge dazu anlangt, zu führen, und jetzt wurde mir von Dr. Stummvoll quasi „gesteckt“, wir sollen nur 2 Minuten reden. – Mein Vorredner hat sich nicht ganz daran gehalten und 4 Minuten gesprochen.
Ich würde Folgendes vorschlagen: Ich versuche, bei diesen 2 Minuten zu bleiben und werde die Diskussion in den Ausschuss verlagern, wo wir das dann sehr intensiv diskutieren werden, Frau Dr. Moser, weil ich glaube – lassen Sie mich das nur rein grundsätzlich sagen –, dass man schon mit ein wenig Augenmaß vorgehen sollte, inwieweit wirklich das Telefonieren am Steuer, wobei ich davon ausgehe, dass Sie da das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung meinen, in der Unfallstatistik solche Zacken hat – diese Unfallstatistik hätte ich gerne gesehen – oder auch, was die Frage des Schnellfahrens anlangt. So wie Sie sich das vorstellen, würde das eigentlich einen unglaublichen bürokratischen Mehraufwand bedeuten, weil die Anonymverfügung de facto abgeschafft werden müsste, und das halte ich auch nicht wirklich für das Richtige.
Das werden aber Debatten sein, die wir dann im Ausschuss führen werden, wobei ich sagen muss, dass für uns seitens der Österreichischen Volkspartei die Sicherheit im Straßenverkehr natürlich oberstes Gebot ist. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)
22.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mayerhofer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
22.29
Abgeordneter Leopold Mayerhofer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Aus meiner Sicht wird genug bestraft und genug sanktioniert, und das bedarf auch keiner Änderung mehr.
Man möge bedenken, dass die Exekutive und die Behördenvertreter bei 40 km/h Überschreitung der Fahrgeschwindigkeit im Ortsgebiet, bei 50 km/h Überschreitung außerhalb des Ortsgebietes den Führerschein vorläufig abnehmen können! Sie können den Staatsbürger an Ort und Stelle „abstellen“, also massiv in die Freiheit des Einzelnen eingreifen. – Ich glaube, dass diese Maßnahme völlig ausreicht.
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