Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 22

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Ich sehe das also schon von zwei Seiten: Eine bessere Politik ermöglicht mehr Akzep­tanz, und eine klarere, bessere, deutlichere, geradlinigere Bekanntmachung von positi­ven Dingen der Europäischen Union gehört auf der anderen Seite auch dazu.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Hakl, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Bundeskanzler, es war ja heute schon ein­mal ganz kurz die Frage, aber ich denke, es interessiert die Menschen sehr, deswegen noch einmal ganz konkret: Die ÖVP hat im Dezember 2004 mit der damaligen Bundes­regierung beschlossen, dass bei einem allfälligen Beitritt der Türkei zur EU die Bevöl­kerung jedenfalls die Letztentscheidung haben wird, und zwar im Rahmen einer Volks­abstimmung. Es würde mich ganz konkret interessieren, wie Sie und die jetzige Bun­desregierung dazu stehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Der Beschluss, der erfolgt ist, ist auch der Stand­punkt der Bundesregierung heute. Da sind eine völlig gemeinsame Vorgangsweise und ein völlig gemeinsamer Standpunkt erkennbar. Wir haben immer einerseits unsere Be­denken und andererseits Auflagen zur Diskussion eines Beitritts der Türkei geäußert.

Auch da weiß niemand, wie sich diese Diskussion entwickeln wird, ob es überhaupt je zu diesem Tag kommen wird, an dem eine Volksabstimmung stattfinden würde. Auch da kann niemand hellsehen und sagen, das wird in eineinhalb Jahren sein – so wie das eben bei anderen Fragen auch der Fall ist, dass niemand den Zeitpunkt kennt, zu dem so etwas eintritt. Es herrscht in der Regierung jedoch völlige Übereinstimmung beider Parteien darüber, dass es, sollte so ein Zeitpunkt eintreten, zu einer Volksabstimmung kommen muss.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Bundeskanzler, die deutsche Bundesregierung hat gestern durch ihren Außenminister verlauten lassen, dass sie bereit ist, Guantánamo-Häftlinge in Europa aufzunehmen. – Wir sind da gänzlich ande­rer Meinung. Wir sind der Meinung, dass trotz der Zustimmung zur Schließung von Guantánamo die Konsequenzen die USA zu tragen haben.

Wenn dort Häftlinge gefangen sind, bei denen es keine gesetzliche Grundlage für die Freiheitsberaubung gibt, müssen sie freigelassen werden. Wenn sie nicht in ihr Land reisen dürfen oder aus Menschenrechtsgründen nicht zurückkehren sollten, dann soll­ten sie in Amerika bleiben. Generell gilt für alle anderen, dass es überhaupt keinen Grund gibt, jemanden, der für die USA ein Sicherheitsrisiko darstellt, nach Europa zu holen, sozusagen ein Sicherheitsrisiko zu importieren.

Meine Frage daher: Werden Sie sich auf Ebene der Europäischen Union für oder ge­gen einen Aufnahme von Guantánamo-Häftlingen einsetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Das ist deshalb eine theoretische Frage, weil sie niemand gestellt hat. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf beim BZÖ: Eben passiert! Zuhören!)

Ohne Herrn Westenthaler unterschätzen zu wollen, aber: Weder für die Vereinigten Staaten von Amerika noch für die Europäische Union kann er Fragen stellen. – Unsere Haltung ist bekannt. Diese unterscheidet sich ja nicht von Ihrer grundsätzlichen Hal­tung. Wir haben immer gesagt, das ist eine Frage, die die Vereinigten Staaten zu lösen


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