Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 47

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Diese ungleiche Behandlung kann ich Ihnen anhand von Zahlen demonstrieren. Unser Steuerexperte Bruno Rossmann hat sich die Mühe gemacht, das zu machen, was die ÖVP unterlassen hat, nämlich auch ein Rechenbeispiel neben den anderen Rechen­beispielen, die Sie auf der ÖVP-Homepage haben, zu machen, nämlich betreffend die Situation von Alleinerziehenden.

Dieses Rechenbeispiel zeigt, dass eine alleinerziehende Mutter mit einem fünfjährigen Kind und einem Einkommen von 1 100 € brutto pro Monat auf Grund der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen eine Entlastung von 199,90 € pro Jahr bekommt, wäh­rend eine Familie, wo es zwei verdienende Personen gibt, von denen eine Person 6 000 € brutto und die andere Person 4 000 € brutto verdient, ebenso mit einem Kind im Alter von fünf Jahren, eine Entlastung von 3 519,60 € pro Jahr oder 293,30 € pro Monat erfährt. Da heißt, diese Familie erhält pro Monat sogar mehr als die Alleinerzie­herin mit einem Kind pro Jahr.

Ich frage Sie, liebe Regierungsparteien, nochmals – und ich werde nicht müde werden, Sie das zu fragen, bis sich diesbezüglich inhaltlich etwas ändert –: Wo ist Ihr soziales Gewissen? Wo haben Sie Ihr soziales Gewissen gelassen? Ich hoffe, Sie nutzen die Zeit bis zum nächsten Plenum dazu, dieses in der Pfandleihe abzuholen, und legen hier andere Vorschläge im Bereich der Familienpolitik vor. (Beifall bei den Grünen.)

10.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Staatssekretär Dr. Oster­mayer zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


10.46.54

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungsparteien haben sich im Zuge der Koalitionsverhandlungen auf die nun gewählte Form der Aufteilung der Minis­terien und der Zuordnung der Kompetenzen geeinigt, weil sie der Meinung sind, dass das eine taugliche Grundlage dafür ist, das Regierungsprogramm umzusetzen. Dass man darüber trefflich streiten kann, ist klar, wie es schon der Abgeordnete Mag. Molte­rer gesagt hat. Das war schon in der Vergangenheit so. Es ist immer darüber diskutiert worden, welche Bereiche am besten zu welchem Ministerium passen. Das ist aber nicht nur innerösterreichisch ein Thema, sondern das ist international genauso eine Frage, über die diskutiert wird. Wenn man sich anschaut, wie die Zuordnungen in an­deren Staaten sind, sieht man, dass es da sehr unterschiedliche Varianten gibt.

Ich habe mir konkret das Beispiel Sport angeschaut. Sport ist fast in jedem Staat bei einem anderen Ministerium zugeordnet. Ein Land gibt es allerdings – das ist gestern mehrmals im Zusammenhang mit der Europäischen Union genannt worden –, nämlich die Schweiz, wo es eine ähnliche Kombination gibt, wie sie jetzt bei uns vorgeschlagen wird, nämlich wo Landesverteidigung und Sport miteinander kombiniert werden.

Es hat mehrere Überlegungen gegeben, wie man das Bundesministeriengesetz verän­dern soll. Eine der Überlegungen war, dass man – ich sage es jetzt bezugnehmend auf den Abgeordneten Stadler so – die Zahl der Personen auf der Regierungsbank ver­kleinert. Die Menschen sehen das normalerweise als Verkleinerung der Bundesregie­rung. Ich weiß, es ist eine Verkleinerung um nur zwei Staatssekretäre, aber immerhin eine Reduktion der Zahl der Mitglieder der Bundesregierung. Wäre jedoch das Gegen­teil passiert, hätte es, nehme ich an, eine wesentlich heftigere Kritik gegeben.

Damit einhergehend war natürlich nicht möglich, das zu erfüllen, was hier jetzt und auch im Verfassungsausschuss mehrfach gefordert wurde, nämlich, dass es für ein­zelne Themen eigene Ministerien geben soll. Es besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass das Thema „Sport“, das Thema „Umwelt“, das Thema „Familie“ oder das Thema


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite