Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 82

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dern dass der ORF seine Probleme im Rahmen des bestehenden Einnahmenbereichs allein und ohne weitere Zufuhr lösen muss. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.35


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


12.36.06

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Zunächst, glaube ich, kann man feststellen, dass Unterbrecherwerbung im Fernsehen wahr­scheinlich für niemanden ein besonderes Anliegen ist. Die Leute, die sich freuen, wenn der Film unterbrochen wird, halten sich wahrscheinlich in einem beschränkten Rah­men. Auf der anderen Seite wissen wir alle, dass Privatfernsehen ohne Werbeeinnah­men nicht möglich ist; beim öffentlich-rechtlichen gibt es unterschiedliche Konstruktio­nen.

Insofern haben wir jetzt eine Situation, in der wir sehen, dass Werbefenster de facto sehr viele Möglichkeiten bieten, um Werbeeinnahmen aus Österreich abzuziehen, und dass dort liberalere Bestimmungen gelten, als wir sie jetzt haben. Deshalb stimmen wir grundsätzlich dieser Anpassung an die EU-Richtlinie zu, wobei es schon einzelne Punkte gibt, die wir, wenn wir die Richtlinie selbst machen könnten, anders gestalten würden, das ist keine Frage. Wir finden es schade, dass im Bereich der Kindersendun­gen die Werbemöglichkeiten erweitert werden. Beispielsweise im Privatradiobereich war es bisher überhaupt ausgeschlossen; die Werberichtlinie sagt jetzt, es ist zulässig, beziehungsweise es gibt auch bei längeren Kindersendungen nun die Möglichkeit, öfter zu unterbrechen. Das sind Dinge, die wir anders gestaltet hätten.

Wir sehen aber, dass es eine Richtlinie ist und dass es insofern wahrscheinlich auch Sinn macht, Gespräche zu führen, um zu versuchen, in Österreich, auch wenn es dann vielleicht erweiterte Möglichkeiten gibt, trotzdem anders damit umzugehen.

Deshalb freue ich mich darüber, dass ich jetzt auch formal den bereits angekündigten Entschließungsantrag der Abgeordneten Brosz, Cap, Kopf, Stefan und Petzner betreffend freiwilligen Verzicht auf Unterbrecherwerbung der Privatfernseh- und Privat­radiobetreiber bei Kindersendungen und Kinderfilmen einbringen kann.

Der Antrag lautet:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, mit den Betreibern von Privatfernseh- und Privatradioanstalten in Gespräche einzutreten, um einen freiwil­ligen Verzicht auf Unterbrecherwerbung bei Kindersendungen und Kinderfilmen unab­hängig von der Dauer zu erreichen.“

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Insofern halte ich das gar nicht für einen „Papiertiger“, wie es Kollege Stefan genannt hat, weil ein Verzicht sogar mehr wäre, als nach der jetzigen Regelung möglich ist. Es stimmt aber, dass es wahrscheinlich auch nicht in diesem Ausmaß ausgeschöpft wor­den ist. Man muss ja nicht jede EU-Richtlinie, die da ist, so weit ausschöpfen, dass man alles macht. Insofern freue ich mich, dass es diesen Konsens gegeben hat, hier in Gespräche einzutreten und dann wahrscheinlich auch das Ergebnis dieser Gespräche in absehbarer Zeit zu erfahren.

Aber lassen Sie auch mich auf den ORF zu sprechen kommen. Das ist natürlich eine Debatte, die in der Tonalität unterschiedlich geführt wird. Im Unterschied zu dem, was man vom Kollegen Kopf gehört hat, hört man aus ÖVP-Kreisen, unter anderem vom niederösterreichischen Landeshauptmann, schon auch andere Töne. Dort ist nicht mehr die Rede davon, dass es eine Struktur gibt, wonach der ORF auch unabhängig


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