Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 180

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Ich brauche hier nicht zu erklären, warum es bisher zu keinem Abschluss gekommen ist. Es ist aber jedenfalls klar, dass wir uns dafür einsetzen. Das bleibt, glaube ich, un­widersprochen.

Auch in der Regierungserklärung 2008 findet sich ein entsprechendes Bekenntnis zur rechtlichen Absicherung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Sicherlich ist deine Ungeduld aber fraglos berechtigt! Leider können wir aber, wie wir wissen, hier im Par­lament keine Absichtserklärung zwischen uns beiden treffen, sondern es geht um eine entsprechende Mehrheit. Selbstverständlich wäre es besser, wenn Österreich schon ein solches Gesetz hätte. Die SPÖ bekennt sich – keine Frage! – zu dem Grundsatz: Gleich viel Recht für gleich viel Liebe. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stefan: Wel­ches Recht bekommt man für Liebe?)

Unser Gesetzentwurf von 2005, den der Kollege eingebracht hat, macht klar, dass wir für eine eingetragene Partnerschaft vor dem Standesamt für gleichgeschlechtliche Paare und für eine Gleichstellungsklausel für nicht eheliche Lebensgemeinschaften eintreten.

Ganz zum Schluss möchte ich noch etwas sagen. Im Rahmen des Festaktes „15 Jahre Rechtskomitee Lambda“ hier im Haus am 2. Oktober 2006 sagte Günther Tolar, der ehemalige Bundesvorsitzende der SoHo im Rahmen der Gratulationen an Lambda:

„Ich bin jetzt 67 Jahre alt, ich würde es eben wahnsinnig gerne noch erleben, mit mei­nem Mann in diesem Land, das wir lieben, so leben zu dürfen, wie wir wollen.“ – Das war 2006.

Jetzt schreiben wir das Jahr 2009, und Günther Tolar wird 70. Hoffentlich geht sein Wunsch zum 70. Geburtstag in Erfüllung, er hätte es sich verdient, und fraglos hätten es sich die Lesben und Schwulen in diesem Land verdient! (Beifall bei der SPÖ.)

17.15


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort kommt nun Herr Abgeordneter Mag. Donner­bauer. – Bitte.

 


17.15.26

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Werte Frau Kollegin Lunacek, auch wir von der ÖVP fürchten uns nicht, keine Angst! Und auch Sie brauchen sich nicht zu fürchten! Sie verbreiten, wie viele andere auch, immer wieder dieses hart­näckige Gerücht, dass es in Österreich verboten wäre, sich zu freuen, und dass es in Österreich gleichgeschlechtlichen Paaren verboten wäre, zu feiern. Das ist einfach nicht der Fall! Feiern Sie, freuen Sie sich, das Recht in Österreich wird Sie daran nicht hindern! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Lunacek: Es ist für uns verboten, auf dem Standesamt zu heiraten!)

Werte Frau Kollegin Lunacek, wir sind, wie Sie wissen – Sie haben ja auch die Per­spektivengruppe und deren Ergebnis zitiert –, auch dafür, dass ein entsprechendes rechtliches Institut eingeführt wird. Dem vorliegenden Antrag – und das ist wahrschein­lich auch keine Überraschung –, den wir jetzt hier diskutieren, werden wir allerdings nicht zustimmen, und zwar aus zwei verschiedenen Gründen.

Erstens – und Sie sprechen das in der Begründung eigentlich selber an –: Was Sie mit Ihrem Antrag bewirken würden, wäre eine rechtliche Verpflichtung zweier Personen gleichen Geschlechts, Kinder zu zeugen. – Ich glaube, das kann der Gesetzgeber wohl nicht vorschreiben. Es liegt nicht in unserer Zuständigkeit, zwei gleichgeschlechtlichen Menschen die Zeugung von Kindern gesetzlich vorzuschreiben. Das geht wohl in eine falsche Richtung.

 


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