Aber selbst wenn man das ABGB weitergehend ändern würde, was notwendig wäre, um es sozusagen überhaupt biologisch in die Realität zu bringen, ist für uns die Öffnung der Ehe nicht der richtige Weg. Die Ehe ist nämlich ein Instrument beziehungsweise Institut, das weitergehende Aufgaben erfüllt. Dabei geht es eben, wie der Wortlaut des § 44 ABGB schon seit fast 200 Jahren besagt, auch um die Zeugung, Erziehung und Aufzucht der Kinder für die Gesellschaft. Ich meine, das ist eben etwas mehr, als wenn zwei Personen sich zusammenfinden und gemeinsam leben wollen. Das ist etwas anderes, und daher haben wir diese Diskussion geführt, und zwar sehr intensiv geführt.
Wir sagen: Es soll ein rechtliches Instrument für zwei Personen gleichen Geschlechts geben. Wir waren schon sehr weit in dieser Diskussion. Das soll wirklich maßgeschneidert sein, denn es wollen, wie Sie wissen, auch viele homosexuelle Paare gerade das, was Ehe in unserer Rechtsordnung bedeutet, nicht eins zu eins für sich übernehmen. Es soll also eine maßgeschneiderte Lösung geben, was wir auch im Regierungsprogramm wieder festgehalten haben. Es wird eine Arbeitsgruppe geben, und es wird ein entsprechendes Ergebnis geben, nämlich ein Rechtsinstitut für Paare gleichen Geschlechts. (Beifall bei der ÖVP.)
17.18
Präsident Fritz Neugebauer: Nun spricht Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. – Bitte.
17.18
Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei wird der vorliegenden Gesetzesinitiative der Grünen nicht zustimmen. Das wird Sie, sehr geehrte Damen und Herren, nicht überraschen, weil wir Freiheitlichen in Fragen der Familienpolitik und des Primats der Ehe immer eine klare Linie vertreten haben und unsere eigene Wählerschaft und Mitglieder in der Vergangenheit auch mit keinen Perspektivearbeitsgruppen verunsichert haben.
Es gibt – das stelle ich damit deutlich fest – keine Diskriminierung homosexueller Partnerschaften in Österreich, auch wenn das von interessierter Seite beziehungsweise bestimmten Gruppierungen immer wieder behauptet wird. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Mag. Lunacek.)
Es gibt deshalb keine Diskriminierung, meine Damen und Herren, weil es für Homosexuelle heute schon möglich ist, einen Großteil der mit der Eheschließung einhergehenden Rechtsfragen mittels Notariatsakts oder sonstiger privatrechtlicher Rechtsakte zu vereinbaren.
Wenn also jetzt wieder gefordert wird, es müsse endlich eine sogenannte – und ich sage ausdrücklich: sogenannte – Gleichstellung der Ehe mit homosexuellen Partnerschaften erfolgen, dann sagen wir Freiheitlichen ganz klar und deutlich: Für uns ist ein öffentliches Interesse an einer solchen Gleichstellung nicht gegeben, denn es würde sich dabei nicht um eine familienrechtliche Gleichstellung handeln, sondern in Wirklichkeit um eine personenstandsrechtliche Privilegierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gegenüber der Ehe. Und dafür steht die Freiheitliche Partei nicht zur Verfügung! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitlichen stimmen in der Beurteilung dieser Frage viel eher mit dem Standpunkt der Erzdiözese Wien überein, von der es in einer Resolution des Pastoralrates vom 12. Juni vergangenen Jahres heißt; ich zitiere wörtlich. (Abg. Mag. Stadler: Wann waren Sie denn das letzte Mal in der Kirche? – Abg. Grosz: ... in Graz ...! – Weitere Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Stadler und Grosz.) – Du bist leider nicht sehr oft in Graz, lieber Ewald Stadler. – Ich zitiere:
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