18.30
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie wir ja seit der letzten Debatte wissen, sind die Gemeinden gemäß Artikel 118 B-VG für Aufrechterhaltung und Pflege der entsprechenden Anlagen zuständig. Und wie wir aus Erfahrungen der letzten Jahren wissen, nehmen die Verantwortlichen dieser Gemeinden das auch aufrichtig war, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das heißt, wenn wir darüber reden, welche Mängel in der Umsetzung bestehen, dann können wir das auch durchaus tun, aber die Kirche nicht im Dorf zu lassen, weil gemeint wird, aufgrund eines Vorfalls, der wirklich zu bedauern ist, die Verfassung ändern zu müssen, halte ich für absolut überzogen.
Wir Freiheitlichen haben im Wiener Landtag fünf Initiativen gestartet, um diesen Missstand zu beheben. Es ist, wie meine Vorrednerin bereits gesagt hat, dem dortigen Bürgermeister Häupl zu „verdanken“, dass alle diese Initiativen leider Gottes abgelehnt wurden.
Ich darf aber, weil sich die Grünen in ihrer Argumentation auf ein internationales Abkommen, auf das Washingtoner Abkommen stützen, eine Anfragebeantwortung zu Gehör geben, die diesen Punkt tatsächlich auch berücksichtigt. Diese Anfrage wurde vom Herrn Bundesminister für Finanzen auch getätigt.
Ich zitiere: „Punkt 8 des Washingtoner Abkommens zur Thematik schreibt fest, dass ‚Österreich zusätzliche Unterstützung für die Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe leisten wird’. Das Washingtoner Abkommen macht weder eine Aussage über Umfang und Natur dieser Unterstützung noch zur innerstaatlichen Zuständigkeit.
Das Washingtoner Abkommen trägt durch die Verpflichtung Österreichs zu einer ‚zusätzlichen’ Unterstützung im Übrigen auch dem Umstand Rechnung, dass bereits von anderen Einrichtungen und Rechtsträgern Leistungen zur Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe erbracht wurden und laufend erbracht werden. Das Washingtoner Abkommen verlangt kein von der Bundesregierung zu erarbeitendes Gesamtkonzept.“
Und ich zitiere weiter: „Wie oben dargstellt, sind nun weitere wichtige Schritte vorgesehen. Diese sollten allerdings unter Bedachtnahme auf die bestehenden Zuständigkeiten, wonach für Angelegenheiten der Erhaltung und Sanierung von Friedhöfen die Bundesländer beziehungsweise die Gemeinden zuständig sind, gesetzt werden.“
Dem, meine sehr geehrten Damen und Herren, können wir uns sehr herzlich anschließen, weil wir auch diese Ansicht vertreten. (Beifall bei der FPÖ.)
Darüber hinaus möchte ich noch auf eine wirkliche Problematik in diesem Zusammenhang hinweisen: Frau Abgeordnete Glawischnig, wenn wir hier einen Einzelfall hernehmen, um die Bundesverfassung zu ändern, wie wollen Sie das für alle anerkannten Religionsgemeinschaften in Österreich dann handhaben? Da wird es auch den einen oder anderen Problemfall geben.
Ich bin der Meinung, wir sollten hier wirklich die Kirche im Dorf lassen. Die Gemeinden machen das gut. Deshalb können wir Ihrem Antrag nicht beitreten. (Beifall bei der FPÖ.)
18.34
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. – Bitte.
18.34
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man soll ja nicht von der Intelligenz so manchen Zwischenrufs auf
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