Zu den 1 000 € Mindestlohn möchte ich noch Folgendes sagen: Es stimmt, es gibt noch einzelne Bereiche, wo das noch nicht zur Gänze umgesetzt ist. Das sind fast ausschließlich Bereiche, die nicht in den Kompetenzbereich der Wirtschaftskammer fallen. Vor allem bei den freien Berufen gibt da sehr schwierige und zähe Auseinandersetzungen. Vor Kurzem haben wir bei den Rechtsanwälten – ein langjähriges „Kampffeld“, kann man fast sagen – einen Durchbruch erzielt. Es gibt jetzt auch schon für die Wiener Rechtsanwälte einen entsprechenden Kollektivvertrag, und wir sind zuversichtlich, schon in Bälde die Lücken, die es da noch gibt, zu schließen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Rädler.)
18.49
Präsident Fritz Neugebauer: Nun spricht Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.
18.49
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Mag. Schatz hat es schon anfangs in ihrer Rede gesagt: Ich finde Ihre Zähigkeit, immer wieder Anträge zum selben Thema zu stellen, bemerkenswert. Ich kann nur sagen: Wir bleiben aber – wie Kollege Katzian ausgeführt hat – auch dabei, dass die Regelung des Mindestlohnes sowie überhaupt die Lohngestaltung eine Sache der Sozialpartner ist.
Es ist aber ein wichtiges Thema, Sie haben
recht, und wir werden uns der Diskussion auch nicht verschließen. Ich
möchte aber auch in Erinnerung rufen, dass bei der letzten
Antragstellung Ihrerseits Frau Staatssekretärin Marek dazu Stellung
genommen und berichtet hat, dass es seit Juli 2007 die prinzipielle Einigung
bei den Sozialpart-
nern gibt, den Mindestlohn etappenweise in allen Branchen umzusetzen. Dass dies
noch nicht ganz gelungen ist, haben wir eben gehört, aber es wird diese
Umsetzung auch von einer sozialpartnerschaftlichen Kommission in Begleitung des
Wirtschaftsforschungsinstituts kontrolliert und überprüft.
Es ist also ein Auge darauf gerichtet. Manche Dinge laufen nicht sofort, gehen nicht gleich über die Bühne, ich weiß es. Ihnen geht es zu langsam, aber ich bin so wie mein Vorredner davon überzeugt, dass wir sehr wohl auf einem guten Weg zu einer flächendeckenden Umsetzung in Richtung eines Mindestlohnes von 1 000 € sind.
Weiters möchte ich erwähnen, dass wir auch gesetzliche Maßnahmen und Möglichkeiten ausschöpfen wie zum Beispiel den Wegfall des Arbeitslosen-Versicherungsbeitrages beziehungsweise die Senkung des Arbeitslosen-Versicherungsbeitrags für alle bis zu einem Einkommen von 1 350 €, was bedeutet, dass die Menschen in ihrem Geldbörsel mehr Geld zur Verfügung haben. (Abg. Öllinger: Maximal 3 Prozent!) Das kann man auch nicht einfach vom Tisch wischen.
Ich weiß, dass das Thema auch deswegen wichtig ist, weil, wie unser Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer immer sagt, die Arbeit auch Sinnerfüllung des Lebens bedeutet. Ich sage das in Bezug auf die kommende Diskussion zur bedarfsorientierten Mindestsicherung, die jetzt im Regierungsprogramm wieder verankert ist. Meiner Meinung nach ist es aber wichtig, dass es einen Anreiz über die Lohngestaltung gibt.
Deswegen bin ich auch Ihrer Meinung: Es muss einen Mindestlohn geben. Über die Form sind wir aber unterschiedlicher Ansicht. Ich sage, die Sozialpartner sind die Geeigneten, das auszuverhandeln, denn so ist das auf längere Sicht auch wirklich tragfähig und umsetzbar. Sie meinen, es müsse einen gesetzlichen Mindestlohn geben. – So hat jeder seine Haltung, aber ich denke, dass wir in der Diskussion zur bedarfsorientierten Mindestsicherung dieses Thema wieder auf dem Tisch haben werden.
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