Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 209

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Ich kann Ihnen versichern, der ÖVP ist es ein Anliegen, dass die Menschen auch ge­nug Geld zum Leben haben, und wir werden, obwohl wir der Meinung sind, dass die Sozialpartner die Lohngestaltung weiter behalten sollen, alle Kräfte einsetzen, damit es so bald als möglich einen Mindestlohn von 1 000 € für alle, die in Österreich ihr Geld verdienen, gibt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


18.53.18

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Grünen haben ja diesen Antrag, wie meine beiden Vorredner bereits gesagt haben, schon in der vergangenen Gesetzgebungs­periode eingebracht, und damals wurde er abgelehnt, wie auch die Antragstellerin schon gesagt hat. Wir haben damals zugestimmt, und es ändert sich dabei nicht viel; dabei könnte man es auch bewenden lassen.

Ich möchte aber trotzdem noch auf zwei Aspekte eingehen. Herr Kollege Katzian hat vorhin wortreich erklärt, dass in Österreich eine Lösung über Kollektivverträge besser sei, auch auf Grund der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit, und Frau Kollegin Riener hat diese Vereinbarung aus dem Jahr 2007 – Grundsatzvereinbarung zum Min­destlohn – angesprochen.

Ich weise nur darauf hin, dass diese Grundsatzvereinbarung zum Mindestlohn auch einen Termin beinhaltet – der wäre vor drei Wochen gewesen, der 1. 1. 2009 –, ab dem es – so haben sich WKO-Präsident Leitl und der damalige ÖGB-Präsident Hunds­torfer geeinigt – einen Generalkollektivvertrag geben soll, wenn bis dahin nicht über­all das gemeinsame Ziel der Sozialpartner erfüllt ist, sich auf gemeinsame Kollektivver­träge zu einigen. – Es sind immer noch 41 Branchen ohne Kollektivvertrag.

Der zweite Punkt ist auch etwas, das aus der vergangenen Gesetzgebungsperiode stammt und noch nicht Gesetzeskraft erlangt hat, nämlich die bedarfsorientierte Min­destsicherung. Sie werden sich erinnern, das war die „Buchinger-Mindestsicherung“. Die sollte auch seit 1. Jänner 2009 in Kraft sein, ist aber auch nicht in Kraft getreten.

Wenn man diese beiden Aspekte beachtet, ist Folgendes wichtig: Beim Generalkollek­tivvertrag ist es uns schon lieber, dass das im Parlament im Ausschuss – mit einem Mindestlohn, wenn es sein muss – abgearbeitet wird. Bei der Mindestsicherung ist wichtig, dass sie österreichischen Staatsbürgern zugute kommt. Wichtig ist auch die Unterscheidung: Es muss dringend dafür Sorge getragen werden, dass der Mindest­lohn eine entsprechende Höhe hat, denn es darf keinesfalls so sein, dass durch dieses Modell der Grundsicherung auch vermehrt Anreize für das Nichtstun geschaffen wer­den. Wenn man für eine Vollbeschäftigung nur ein paar Euro mehr erhält als für das Nichtstun, dann redet man der sozialen Hängematte das Wort, und das ist keine Moti­vation, um arbeiten zu gehen. Diesen Aspekt muss man bei diesem Thema auf jeden Fall berücksichtigen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


18.56.22

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehr­te Damen und Herren! Hohes Haus! In Anbetracht des Auseinanderdriftens von Lohn- und Gewinnquoten, der Lohnspreizung und vor allem durch die Öffnung, die Deregulie­rung und die Flexibilisierung der Arbeitsmärkte verschärft sich natürlich die Situation


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