Im Bankenbereich musste von der Bundesregierung durch die Bereitstellung öffentlicher Geldmittel ein Hilfspaket geschnürt werden, um die Stabilität des Geld- und Kreditmarktes zu sichern. Es darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass u. a. die Manager gefährdeter Bankinstitute für die hochspekulativen Geschäfte verantwortlich zeichnen und daher diese Führungskräfte in Hinkunft größere Sorgfalt bei der Veranlagung der ihnen anvertrauten Gelder walten lassen müssen.
Jene Spitzenmanager, die übermäßig riskant mit dem Geld der Sparer oder Steuerzahler spekulieren, sollten im Falle von Verlusten persönlich haftbar gemacht werden. Denn das von den Menschen hart erarbeitete Geld darf unter keinen Umständen leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. So haben doch gerade sie durch die Spekulations(schein)gewinne, teilweise horrende Bonuszahlungen erhalten.
Das äußerst wichtige Maßnahmenpaket, welches die Stabilität des Geld- und Kreditmarktes sichern und durch Bereitstellung öffentlicher Geldmittel im Einzelfall bei gefährdeten Instituten existenzsichernd wirken soll, bedarf eben auch der Inanspruchnahme der gesetzlichen Möglichkeiten des Bundesministers für Finanzen in bezug auf die Festlegung der Vergütung von Vorständen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, das Erforderliche zu veranlassen, damit die Gehälter der Manager von staatsnahen Betrieben (wie z. B. der ÖBB, ASFINAG) und der Manager jener Banken und Versicherungen, die die staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen, mit der Höhe des Gehaltes des Bundeskanzlers gemäß dem Bundesbezügegesetz gedeckelt werden.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler gelangt nun zu Wort mit einer Redezeit von 4 Minuten. – Bitte.
16.41
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Verbliebene zwei Herren auf der Regierungsbank! Im Vorfeld dieser Sondersitzung ist ja allerhand angekündigt worden. Ich möchte mich auf zwei Punkte konzentrieren, weil die Öffentlichkeit, glaube ich, auch ein Recht hat, zu verfolgen, was denn eigentlich mit diesen Ankündigungen passiert ist. Zum einen ging es um Belebungspakete gegenüber der darniederliegenden Konjunktur, um Beschäftigungspakete, zum anderen um die Managergehälter. Ich beginne beim Zweiten.
Herr Staatssekretär, mir scheint schon, dass das Motto, das gemeinsame Motto der Regierung zu diesen beiden Problemen bislang Folgendes war: Leere Konjunkturpakete, aber volle Managertaschen! – Das klingt polemisch, es ist aber leider so. Bleiben wir kurz bei den Managergehältern. Uns geht es jetzt, heute und hier in unserem Antrag, den Kollege Pilz anschließend vorstellen wird, nur darum, einmal jene Betriebe im Auge zu haben – nicht staatsnah oder privat oder sonst etwas –, die jetzt die Hand aufhalten müssen – andere sagen, sie sollen kommen –, die auf alle Fälle in irgendeiner Art und Weise Steuergelder beanspruchen, um über die Runden zu kommen.
Das muss nicht schlecht sein, aber eines ist sicher – in dem Bereich kann die Gerechtigkeitsfrage auch durch eine gewisse Symbolik leben, und darum geht es uns –: Jene
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