Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 286

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Wer dem beitritt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen.

Wir kommen weiteres zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschus­ses, dem Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre, 13 der Beilagen, die Ge­nehmigung zu erteilen.

Wer dem zustimmt, den bitte um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen.

Wir kommen ferner zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 der Bundes-Verfassung, dass die dänische, niederländische und schwedische Sprach­fassung dieses Vertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Ein­sichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist so beschlossen.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemi­sphäre samt Finanzprotokoll in 14 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist so be­schlossen.

Wir kommen ferner zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 der Bundes-Verfassung, dass die niederländische und schwedische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsicht­nahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf­liegen.

Wer dem beitritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist so beschlos­sen.

23.18.1128. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (17 d.B.): Änderung des Übereinkommens zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Un­garn, der Republik Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Re­publik Slowenien zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hoch­schulbildung im Rahmen des Central European Exchange Programme for Uni­versity Studies („CEEPUS II“) (81 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


23.18.23

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesmi­nister! Wir beschließen die Fortführung des CEEPUS-II-Abkommens und dessen Ver­längerung auf sieben Jahre. Das ursprünglich für fünf Jahre angelegte Programm wird also fortgesetzt. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil hier ein reger Austausch mit osteuropäischen Staaten, auch mit Nicht-EU-Staaten, innerhalb der akademischen und der universitären Community stattfindet.

 


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