Präsident Fritz Neugebauer: Es liegt hiezu keine Wortmeldung mehr vor.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zu den Abstimmungen. – Wir stimmen über insgesamt fünf Anträge ab.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports, in 23 der Beilagen, gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, in 24 der Beilagen, gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, wonach der vorliegende Staatsvertrag in 24 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag, die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus, in 26 der Beilagen, gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das erfolgt einstimmig und ist somit angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Jahrestätigkeitsbericht 2007/2008 des Rechnungshofes, Reihe Bund 2008/13 (III-12/85 d.B.)
23. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/1; Band 1 – WIEDERVORLAGE (III-16/87 d.B.)
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