Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 195

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Und noch besser oder – wenn man so will – noch schlechter am Schluss: Auch der Follow-up-Bericht weist genau in die Richtung. Da ist etwas zu tun, es ist aber nicht geschehen. Was geschehen ist, ist die Tatsache, dass man locker 16 Millionen € auf die Seite räumen kann, obwohl das bei den Defiziten, die das Kontrollsystem dort aufweist, früher oder später geradezu passieren musste.

Daher werden wir das ausführlich im Rechnungshofausschuss behandeln; der Bericht liegt ja noch vor. Und ich mache Sie drauf aufmerksam, dass wir noch nicht in der nächsten Sitzung, aber in der übernächsten Sitzung diese Personen samt Verant­wort­lichen laden werden – nur damit es da kein Missverständnis zwischen den Fraktionen gibt! Mit dieser frohen Botschaft darf ich Sie entlassen. (Beifall bei den Grünen.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.39.13

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Wohl wissend, dass es hier wieder um die Prüfung der Gemeinden geht, habe ich mich erkundigt, wie denn das beim Oberösterreichischen Landesrech­nungshof ausschaut. Und da bin ich auf interessante Tatsachen gestoßen: In Ober­österreich darf der Rechnungshof eine Gemeinde nicht prüfen, und die Gemeinde selbst kann sich über Antrag auch nicht vom Rechnungshof prüfen lassen, sondern die beiden Referenten für Gemeinden erstellen am Jahresanfang eine Liste der Gemein­den, die sie geprüft haben möchten, und dann kommt es zu keinem Prüfbericht, sondern nur zu einer gutachterlichen Tätigkeit; es wird ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten bekommen wieder die Landesräte. – Schön und gut.

Wenn ich als Gemeinde eine Beratung in Form einer Überprüfung haben möchte, dann kann ich das gar nicht machen.

Und jetzt kommt es noch besser. Oberösterreich ist da offensichtlich eine Ausnahme, denn in allen anderen Bundesländern gibt es auch diese gutachterliche Tätigkeit für Gemeinden nicht. Und ich frage mich jetzt tatsächlich, welche Bedeutung denn neun Landesrechnungshöfe für die Gemeinden haben. Wir streiten da herum, der Bundes­rechnungshof darf nur prüfen ab 20 000 Einwohnern, und so weiter und so weiter. Die Landesrechnungshöfe gibt es offensichtlich für die Gemeinden überhaupt nicht. Und die Gemeinden werden trotzdem weiter nach und nach geprüft und mit allen möglichen Schikanen belegt. (Abg. Grosz: Das Problem ist die Gemeindeaufsicht!) Ja, ein Rechnungshof, eine Prüfung; der muss aber für die Gemeinden auch verfügbar sein, um dort auch ein Instrument zur Hand zu haben, die Gemeinden ordentlich zu füh­ren. – Das zum einen.

Zum Zweiten, zum Tätigkeitsbericht: Herr Präsident des Rechnungshofes, ich habe mir das Kapitel „Schutz vor Naturgefahren“ angesehen. Da haben Sie völlig korrekt und richtig festgestellt, es gibt in Österreich leider keine einheitliche Regelung für den Schutz vor Naturgefahren, und zwar deswegen, weil es eine Zersplitterung der Kom­petenzen gibt: ein paar Ministerien, neun Bundesländer, verschiedenste Abteilungen. Und das führt dann dazu, dass eigentlich im Ganzen nicht so recht etwas weitergeht. Daher ist es notwendig, diese personellen Ressourcen aus allen Belangen zu kon­zentrieren, aber nicht in irgendeine Agentur auszulagern, sondern in einem Ministerium zu konzentrieren und wirklich Nägel mit Köpfen zu machen, wie man so schön sagt.

Eine kleine Kritik muss ich anbringen, Herr Präsident des Rechnungshofes. Sie haben da drinnen geschrieben, dass Gemeinden wegen finanzieller Beteiligung den Bau von Schutzmaßnahmen behindern. – Das glaube ich nicht, denn die Gemeinden wissen


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