sehr wohl, was es kostet, wenn keine Schutzmaßnahmen errichtet wurden, also wenn der Schaden eintritt.
Ein ganz Letztes: Wesentlich wäre auch, diese Ungleichheit zu beseitigen, dass in den verschiedenen Bundesländern heute immer noch verschieden hohe Schadensersätze geleistet werden. Es kann nicht sein, dass in Niederösterreich, Oberösterreich oder Tirol Schäden unterschiedlich abgegolten werden. Da gehört eine gemeinsame Bewertung her. Es ist ja ein Unding, in diesem Fall ungleiches Maß anzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.42
Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
18.42
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bericht liegen uns die wichtigsten Aussagen der Rechnungshofprüfung aus dem Jahr 2008 vor. Neu und deshalb besonders erwähnenswert ist die Darstellung der Ergebnisse der sogenannten Nachfrageverfahren. Dazu hat der Rechnungshof bei allen Ministerien den Umsetzungsgrad der Empfehlungen aus dem Jahr 2007 erkundet. Diese Nachfrageverfahren stellen eine Stärkung der Wirkungskontrolle des Rechnungshofes dar. In dieser ersten Stufe wird bei den geprüften Stellen im Jahr nach der Berichtsveröffentlichung der Stand der Umsetzungen nachgefragt.
In einer zweiten Stufe der Wirkungskontrolle werden bei Follow-up-Prüfungen im darauffolgenden Jahr im Rahmen der Vor-Ort-Erhebungen die tatsächlichen Umsetzungsmaßnahmen kontrolliert.
Kollege Grosz hat angeführt, dass 519 Empfehlungen ausgesprochen, davon aber nur 209 bereits umgesetzt wurden. Das ist richtig. Er hat allerdings übersehen, dass bei 182 Empfehlungen die Umsetzung bereits zugesagt wurde und bei lediglich 24,6 Prozent die Umsetzung noch offen ist.
Eines der ausgewählten und ausführlich dargestellten Themen in diesem Rechnungshofbericht bezog sich auf die Querschnittsüberprüfung des Rechnungshofes und die mögliche Ausdehnung der Prüfungskompetenz auf Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern. Hier meinte der Rechnungshof, dass bestehende Kontrolllücken auf dem Gebiet der Gemeindegebarung durch Erweiterung seiner Prüfungszuständigkeit geschlossen werden könnten.
Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Wochen wird immer wieder mit den Verlusten der Gemeinden bei Spekulationsgeschäften argumentiert, zuletzt in der neuesten Ausgabe von „NEWS“. Verhindert können solche Geschäfte jedoch nicht vom Rechnungshof, sondern vom Landesgesetzgeber durch Novellierung der Gemeindeordnung werden. In Oberösterreich zum Beispiel sind solche Geschäfte aufgrund der Gemeindeordnung gar nicht möglich.
Als ehemaliger Gemeindeprüfer darf ich Ihnen sagen, dass Prüfungen zum Teil Jahre nach Abschluss von Projekten nicht der Weisheit letzter Schluss sind. Viel zielführender sind meiner Meinung nach eine begleitende Kontrolle und die Beratung während der Projektabwicklung.
Wenn mit Systemmängeln argumentiert wird, dann muss ich sagen, diese sind auch bei Gemeinden mit über 20 000 Einwohnern erkennbar. Damit hat der Rechnungshof bereits jetzt die Möglichkeit, entsprechende Vorschläge an die Landesgesetzgeber zu verfassen.
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