Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 33

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Beginn der Sitzung: 9.04 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen. Ich eröffne die 19. Sitzung des Nationalrates.

Sehr, sehr herzlich darf ich in unserer Mitte Herrn Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich begrüße auch die zahlreichen Gäste und Ehrengäste, die heute bei dieser Sitzung anwesend sind.

Das Amtliche Protokoll der 18. Sitzung vom 31. März 2009 ist in der Parla­ments­direktion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Lohfeyer, Großruck, Praßl und Dr. Winter.

09.04.58Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1556/J bis 1714/J;

Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates: 8/JPR;

2. Anfragebeantwortungen: 853/AB bis 1047/AB;

Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates): 3/ABPR bis 7/ABPR;

3. Initiativanträge:

Zurückziehung des Verlangens auf erste Lesung binnen drei Monaten: 427/A;

Zurückziehung: 537/A(E);

4. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bun­desfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden (110 d.B.),

Bundesfinanzgesetz 2009 samt Anlagen (111 d.B.),

Bundesfinanzgesetz 2010 samt Anlagen (112 d.B.),

Budgetbegleitgesetz 2009 (113 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (168 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden (170 d.B.);

 


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