punkt 1: „Wie hoch sind die Engagements?“ – Kern der Aussage: „Dem Bundesministerium für Finanzen liegen Daten über die Engagements der österreichischen Banken in Osteuropa nicht in abschließender Form vor.“
Frage 2: „Wie hoch wird das Ausfallsrisiko geschätzt?“ – Antwort des Herrn Bundesministers: „Je nachdem, welche Annahmen hier zu Grunde gelegt werden, gehen die Einschätzungen von Experten, auch von unterschiedlichen Ausfallswahrscheinlichkeiten für unterschiedliche Zeiträume aus, so dass auch hier eine Risikoqualifizierung nicht getroffen werden kann.“
Frage 3: „Wie hoch sind die Risikovorkehrungen hiefür in den Bilanzen der jeweiligen Institute?“ – Antwort: „Zu den Risikovorsorgen der einzelnen Institute liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine originären Informationen vor.“
So geht es in dieser Anfragebeantwortung weiter: Es ist null Aussage vorhanden!
Deshalb könnte ich an den Herrn Finanzminister oder an den Herrn Staatssekretär die Frage richten, wie er mit einem derartigen Wissen oder Unwissen und bei einem derart dürftigen Stand der Informationen überhaupt einen Wirtschaftsnobelpreisträger kritisieren und diesem argumentativ entgegentreten kann. – Ich sehe hier nichts, und aus diesem Grund lehnen wir diese Anfragebeantwortung ab.
Wir beantragen, dass diese so, wie sie vorliegt, zurückgewiesen wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.11
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass der soeben eingebrachte Antrag auf Nichtkenntnisnahme der Anfragebeantwortung auch schriftlich vorliegt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag
gemäß § 92 Abs. 3 GOG-NR iVm § 55 Abs. 3 GOG-NR
des Abgeordneten DDr. Königshofer auf Nichtkenntnisnahme der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage
Der unterzeichnete Abgeordnete stellt folgenden
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Beantwortung 1034/AB der Anfrage 979/J des Abgeordneten DDr. Königshofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ostrisiken der österr. Banken durch den Bundesminister für Finanzen wird nicht zur Kenntnis genommen.“
*****
Nun gelangt Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten nicht übersteigen soll. – Bitte.
15.11
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich ebenfalls grundsätzlich beginnen, nachdem Herr Abgeordneter Königshofer auch sehr lange grundsätzlich gesprochen hat.
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