Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 219

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Wien. Herr Kollege Strache, Sie demonstrieren gegen eine Moschee in Wien, gleich­zeitig aber wird in Vorarlberg von einem blauen Bürgermeister in der blauen Gemeinde Nenzing ein Grundstück an die ATIP verkauft, an den Moscheenbetreiber. Dort wird eine Moschee mitten im Wohngebiet gebaut. Sie schreiben, dass das den Leuten nicht wehtut. Ich war dort, schauen Sie sich das einmal an! Das ist 20 Meter neben dem Wohngebiet! (Beifall und Zwischenrufe beim BZÖ. – Abg. Strache: Das ist unrichtig, was Sie behaupten! Bürgereinbindung wurde beschlossen!) Das ist Zweigleisigkeit. Sie sollten sich schämen! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Was Sie sagen, stimmt nicht, da gibt es eine Volksabstimmung! Wenn man Unwahrheiten sagt, wird das noch lange nicht wahr! Unwahrheiten sind nicht wahr!)

17.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.

 


17.59.00

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Da freut sich das BZÖ – das ist eine Gaudi, gell, das ist ein Spaß? Man hat ja sonst nichts zu lachen im Leben.

Meine Damen und Herren! Es gibt in Österreich viele Menschen, die heute leiden: Menschen leiden unter Arbeitslosigkeit, Unternehmer leiden, weil die Zahl der Aufträge einbricht. Es gibt aber auch Menschen, die leiden, weil sie ihre Kinder nicht sehen kön­nen, weil es einen Obsorgestreit gibt und über Jahre hinweg nicht entschieden wird, ob man die Kinder sehen darf oder nicht.

Meine Damen und Herren, da ist es nicht in Ordnung, wenn jetzt die Bundesregierung hergeht und auch noch beim Besuchsrecht fleißig abkassiert, wenn Elternteile, die ihre Kinder sehen wollen, dann auch noch Gebühren dafür bezahlen müssen: 220 € für das Besuchsrecht. Das ist nicht in Ordnung.

Ich höre, Kollege Jarolim hat einem betroffenen Vater bereits geantwortet, und er hat gesagt: Er würde es gerne streichen, aber er kann sich gegen die schwarze Justizmi­nisterin nicht durchsetzen. – Also liegt es praktisch nur mehr an der ÖVP, dass diese unsinnige Regelung fällt.

Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Fichtenbauer und Hofer ein:

„Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Bericht des Budgetausschusses (198 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel 9 (Änderung des Gerichtsgebührengesetzes) lautet Z 14 lit. b wie folgt:

‚b) wird der Punkt am Ende der lit. f durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende lit. g angefügt:

‚g) sonstige Anträge in außerstreitigen Verfahren (ausgenommen Verfahren nach dem UbG, nach dem HeimAufG sowie Verfahren über die Sachwalterschaft für behinderte Personen, Verfahren über die Obsorge minderjähriger Personen und Verfahren über die Festsetzung, Durchsetzung, Entziehung oder Änderung eines Besuchsrechts).‘‘“

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Das ist diese Ausnahme, die ich angesprochen habe. Es haben nicht alle geschiede­nen Elternteile ganz locker das Geld eingesteckt, um sich dieses Besuchsrecht auch leisten zu können, meine Damen und Herren!

 


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