Sie wissen auch, dass der Antrag völkerrechtswidrig ist, weil in Bezug auf die Katholische Kirche die Freundschaftsklausel verletzt wird, da mit der Katholischen Kirche nicht das Einvernehmen hergestellt wurde. – Auch das haben Sie nicht gemacht. Wir haben uns kurzgeschlossen, der Antrag ist dort nicht bekannt.
Zum Schluss, und auch das wissen Sie ganz genau, Herr Kollege Stadler, ist es auch so, dass der Antrag nicht beschlossen werden kann, weil er verfassungswidrig ist, weil er nämlich eine Einmischung in innere Angelegenheiten darstellt, gegen das Paritätsprinzip verstößt – das habe ich schon gesagt – und damit letztendlich das Gebot der Religionsneutralität des Staates verletzt. Schließlich wird auch der Gleichheitsgrundsatz gegenüber anderen Körperschaften öffentlichen Rechts – wie etwa die Kammern, zum Beispiel die Arbeiterkammer, oder die Hochschülerschaften es sind – verletzt. (Abg. Hagen: Man merkt eben, dass er kein Jurist ist!)
Kollege Stadler, ich hätte mir zumindest erwartet, dass ein Antrag, den Sie einbringen, wenigstens rechtlich hält und nicht nur politischen Schaumschlägereien dient. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Selig die Armut im Geiste! – Abg. Ing. Westenthaler: Alles falsch, was er gesagt hat!)
22.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Molterer zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
22.57
Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stimme Herrn Kollegen Stadler in seiner Positionierung, was die Frage des Umgangs der Politik mit religiösen, sakramentalen Symbolen betrifft, ausdrücklich zu. Ich finde es absolut verwerflich, was hier Verwendung findet.
Herr Kollege Strache, ich würde Sie dringend ersuchen und appelliere auch an Sie, dass Sie, wenn Sie schon andere Grenzen nicht respektieren, zumindest diese Grenze respektieren. Das hat in Österreich keinen Platz. (Beifall bei ÖVP und BZÖ. – Abg. Strache: Wenn das Kreuz aus den Schulklassen entfernt wird, dann schweigen Sie!)
Ich bin mit dem Inhalt des Antrages des Kollegen Stadler nicht einverstanden, und, Herr Kollege Stadler, ich möchte das auch anhand von vier Punkten begründen.
Erstens: Ich denke, dass wir in der Republik Österreich mit dieser Form der Finanzierung der Religionsgemeinschaften, der Kirchen gut gefahren sind. Wir stellen diese Form der Finanzierung nicht in Frage.
Zweitens: Es ist dieser Antrag aus meiner Sicht nicht gleichheitskonform, weil er ausschließlich drei Kirchen betrifft, nämlich die Katholische Kirche, die Evangelische Kirche und die Altkatholische Kirche. Andere Religionsgemeinschaften sind beispielsweise im Anerkennungsgesetz geregelt, etwa die Zeugen Jehovas und die Buddhisten, und im Israelitengesetz ist die Finanzierung für die Israelitische Gemeinde geregelt. Wenn dieser Antrag Wirklichkeit würde, würde die Finanzierung für die Evangelische, die Katholische und die Altkatholische Kirche auf freiwillige Basis umgestellt, während das Anerkennungsgesetz und das Israelitengesetz unberührt blieben und damit zwischen den Religionsgemeinschaften Ungleichheit entstünde.
Drittes Argument: Sie sagen in Ihrem Antrag eigentlich sehr
widersprüchlich, dass
Sie auf der einen Seite auf Freiwilligkeit setzen (Abg. Mag. Stadler:
Es geht um die Zwangseintreibung der Beiträge!) und auf der
anderen Seite als Gesetzgeber den Kirchen vorschreiben wollen, dass sie eine
gesetzliche Regelung über die Verwendung der Mittel
bekommen. Das ist in sich absolut widersprüchlich, Herr Kollege Stadler,
und Sie sollten eigentlich wissen, dass die Kirchen, von der Katholische Kirche
weiß ich das, von den anderen auch, den Beitragszahlern
selbstverständlich diese
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