Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 317

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schenruf der Abg. Schittenhelm.– Sie haben überhaupt nichts gesagt! Sie haben vorhin erzählt, das seien Freibeträge, und auch wenn man das Geld nicht ausgibt, werde es trotzdem gewährt. – Dann schaffen wir doch bitte alle Freibeträge ab! Dann brauchen wir das nicht. (Abg. Amon: Hat ja niemand gesagt!) Wenn das Ihre Linie ist?!

Es muss doch möglich sein, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zumindest für die behinderten Menschen diese Beträge wertanzupassen. Und wenn Sie das nicht kön­nen, dann frage ich mich, ob Österreich noch ein Sozialstaat ist! Dann frage ich mich wirklich. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das muss finanzierbar sein.

Meine Damen und Herren, noch etwas: Wenn wir Politik für behinderte Menschen ma­chen, dann sind das nicht nur Maßnahmen, die Geld kosten. Klar, das Pflegegeld muss wertangepasst werden, Pauschalbeträge müssen erhöht werden. Aber es gibt auch viele, viele andere Maßnahmen, die wir uns setzen müssen.

Wir haben erst vor wenigen Wochen über Dinge wie die Mindesthöhe für Verkehrszei­chen gesprochen. Sehbehinderte Menschen sind oftmals davon betroffen, dass sie, wenn sie auf dem Gehsteig unterwegs sind, mit dem Blindenstock ein Verkehrszeichen nicht erkennen können. Das können wir auch umsetzen. Das kostet gar nichts.

Wir sollten auch endlich beginnen, für Menschen, die aus Spitälern entlassen werden, die dort gepflegt wurden, ein echtes Case Management umzusetzen. Ich habe vor eini­ger Zeit ein Beispiel gebracht, wo eine Rollstuhlfahrerin wund gesessen ist, weil sie zu Hause nicht richtig gepflegt wurde. Sie ist in dem Rollstuhl auf der Straße gesessen, der Rollstuhl hatte aber den falschen Sitzwinkel. Da sitzt man sich einfach wund. – Das alles könnten wir umsetzen.

Ich glaube, dass wir gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten beweisen müssen, dass wir für jene Menschen, die sich nicht immer selbst helfen können, diese finanziel­len Mittel auch aufbringen. Da ist dieses Beispiel, das Kollegin Haubner gebracht hat, ein sehr, sehr gutes. Das kostet wirklich nicht die Welt. Wenn wir diese Pauschalbeträ­ge seit 21 Jahren nicht erhöht haben, dann muss es möglich sein, zumindest eine Infla­tionsanpassung vorzunehmen. Ich bin nicht so ganz für diese 20 Prozent, die Entwer­tung macht mittlerweile wesentlich mehr aus.

Das heißt, jetzt entscheidet sich in schwierigen Zeiten: Sind wir ein Sozialstaat, oder sind wir das nicht? Und ich bitte daher ganz besonders, über Parteigrenzen hinweg, zu berücksichtigen, dass behinderte Menschen auch in diesen schwierigen Zeiten unsere Unterstützung benötigen. Daher werden wir diesen Antrag auf jeden Fall unterstützen. Wir würden uns aber sehr, sehr freuen, wenn man darüber hinausgeht und endlich eine Wertanpassung bei diesen Pauschalbeträgen vornimmt.

Besten Dank für diese Initiative, wir werden sie auf jeden Fall gerne unterstützen. (Bei­fall bei FPÖ und BZÖ.)

23.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Rest­redezeit Ihrer Fraktion: 3 Minuten. – Bitte.

 


23.16.26

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Ich vertraue der Frau Antragstellerin. Sie hat in diesen und anderen Zusammenhängen unserer Wahrneh­mung nach schon öfters sehr kompetent in den entsprechenden Ausschüssen mitge­wirkt. Ich habe jetzt noch die Information bekommen, dass das Aufholen der wirklichen Geldentwertung ja 54 Prozent ausmachen würde. Insofern sind die 20 Prozent gar nicht so viel. Insgesamt ist es auch überhaupt nicht viel.

 


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