Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 586

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erhalten, dass wir auch weiterhin der Bevölkerung diese hohe Qualität zur Verfügung stellen können.

Wir sind uns aber auch einig darin, dass dieses Gesundheitssystem nicht billig ist, und aus diesem Grund wurde auch das Budget für 2009 und 2010 entsprechend erhöht. Ich glaube aber, es muss uns klar sein, dass gerade im Gesundheitsbereich die Medi­zintechnik, die Operationstechniken, die neuen Medikamente natürlich jedes Jahr Quantensprünge in der Qualität unseres Gesundheitssystems sind, aber natürlich auch Quantensprünge im Bereich der Kosten, sodass wir auf jeden Fall überlegen müssen: Damit wir diese Mehrkosten im Rahmen halten können, müssen wir uns natürlich gerade in der Gesundheitsvorsorge, in den Präventionsmaßnahmen einiges einfallen lassen.

Jede Studie zeigt, dass Personen, die regelmäßig zu einer Vorsorgeuntersuchung gehen, einen wesentlichen Gesundheitsvorteil haben. Die meisten Leiden kommen nicht von heute auf morgen, sondern diese Vorzeichen oder diese Risikofaktoren sind gerade bei Vorsorgeuntersuchungen leicht feststellbar.

Klar ist: Wir müssen auf jeden Fall die Eigenverantwortung weit stärker in den Vorder­grund stellen. Wir müssen alles daransetzen, dass gerade die Jugend im Bereich Ernährung, im Bereich Bewegung in die richtige Richtung gelenkt wird. So können wir verschiedene große Risken hintanhalten. Im Bereiche Ernährung und natürlich auch im Bewegungsbereich liegt jedenfalls ein wichtiger Faktor in der Vorsorge. (Beifall bei der ÖVP.)

17.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


17.24.06

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minis­ter! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Vollzug des österreichi­schen Gentechnikgesetzes sind auch im Rahmen einer internationalen Reglemen­tierung der Gen- und Biotechnik kostenintensive Aufwendungen auf dem Gebiet der Analytik, der Kontrollmaßnahmen sowie bei der Durchführung internationaler Meetings in Österreich, bei Veranstaltungen im Rahmen von Anhörungen für den Gentechnik­gesetzvollzug sowie für Information und Aufklärung über Möglichkeiten der Gentechnik zu erwarten.

Benötigt wird die Zuziehung von Sachverständigen sowohl bei der Erarbeitung von Richtlinien zur Erfassung gesundheitlicher Risken bei gentechnischen Arbeiten als auch im Rahmen der Tätigkeit der Gentechnikkommission für Kontroll- und Monitoring­arbeit.

Im Bereich der Agrar- und Lebensmittelbiotechnologie sind offene Fragen der Risiko­bewertungen weiter zu erforschen. Insbesondere sind Untersuchungen zur Möglichkeit des horizontalen Gentransfers auf Bakterien, die Prüfung der Allergenität von gen­technisch veränderten Lebensmitteln durchzuführen und eine Gen-Bank für Son­den österreichspezifischer Pflanzenarten einzurichten.

Weiters bedarf der biomedizinisch relevante Bereich der Bio- und Gentechnik speziel­ler, für die Interessen des Ressorts relevanter Forschungsarbeiten. Außerdem kann nur durch spezielle Finanzierungsmaßnahmen die diesbezüglich wichtige Forschung an die Forschungsaktivitäten der EU angebunden werden. Im Vordergrund stehen hier die Gewährleistung der Sicherheit bei den Verfahren der Gen-Analyse, Erarbeitung von Qualitätssicherungen, aber auch Fragen des Schutzes gentechnischer Daten.

Im Zusammenhang mit derzeit anstehenden und künftigen Neuanträgen für die Zulas­sung von GVOs als solches und für GVO-Lebensmittel sind ad hoc weiter Experten-


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