Rundfunks, des privaten Rundfunks und der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation erfordern jährlich zusätzliche Budgetmittel in der Untergliederung 15.
In der Untergliederung 24 werden im Jahr 2009 zusätzliche Budgetmittel für Tierschutz sowie im Zusammenhang mit Änderungen in der Selbstträgerschaft (zusätzliche Ausgleichszahlungen an Krankenanstalten in Höhe von insgesamt rund 0,5 Millionen Euro) zur Verfügung gestellt.
In der Untergliederung 42 werden in allen Jahren zusätzliche Budgetmittel für Kofinanzierungsmaßnahmen des Bundes im Zusammenhang mit zusätzlichen Mitteln von der EU im Rahmen des „Europäischen Konjunkturpaketes“ bereitgestellt.
Zu Z 1 (Tabelle in Artikel 1, § 1):
Entsprechend den Betragsänderungen in Z 2 des vorliegenden Abänderungsantrages ändern sich jeweils auch die Rubriken- sowie die Gesamtsummen in der Tabelle des § 1, die - zwecks besserer Übersichtlichkeit – in ihrer neuen Fassung insgesamt dargestellt wird.
Im Hinblick auf die Betragsänderungen in Artikel 1, § 2 haben sich die Summen folgender Rubriken erhöht (Beträge jeweils in Millionen Euro):
Rubrik 0,1 Recht und Sicherheit: +21,671 (2009), +33,853 (2010), +45,7 (2011), +56,8 (2012),
Rubrik 2 Arbeit, Soziales Gesundheit und Familie: +1,998 (2009)
Rubrik 4 Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt: +3,860 (2009), +3,860 (2010), +3,9 (2011), +3,9 (2012)
Zu Z 3 und Z 4 (Neufassung der Tabelle in Artikel 2, § 1 sowie Betragsänderungen in Artikel 2, § 2):
Hier gelten die Ausführungen zu Z 1 und Z 2 dieses Abänderungsantrages für die Jahre 2010 bis 2012 sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Beträge in der Untergliederung 24 in sämtlichen Jahren gegenüber der Regierungsvorlage unverändert bleiben.
Im Hinblick auf die Betragsänderungen in Artikel 2, § 2 erhöhen sich im Artikel 2, § 1 auch die Summen der Rubriken 0,1 und 4 im Jahr 2013 wie folgt (Beträge jeweils in Millionen Euro):
Rubrik 0,1 Recht und Sicherheit: +67,6
Rubrik 4 Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt: +3,9
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Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2009 samt Anlagen (111 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In Artikel I lauten die Schlusssummen:
„Allgemeiner Haushalt Ausgleichshaushalt Gesamthaushalt
Ausgaben 77.469,873 101.769,357 179.239,230
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