Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 972

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Einnahmen     63.884,158       115.355,072    179.239,230

Abgang             13.585,715       -             -

Überschuss    -             13.585,715       -“

2. In Artikel VI Abs. 2 Z 2 wird der Verweis „gemäß Artikel IV Abs. 1“ ersetzt durch den Verweis „gemäß § 41 Abs. 6 Z 1  BHG“.

3. Artikel VIII Abs. 1 Z 7 lautet:

„7. die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB oder in Form von Garantien für von der ÖBB-Infrastruktur Bau AG und deren Rechtsnachfolger zur Finanzierung der Infrastruktur gemäß § 47 Abs. 2 des Bundesbahngesetzes, BGBl. Nr. 825/1992, durchzuführenden Kreditoperationen in einem Ausmaß zu übernehmen, dass der Gesamtbetrag (Gegenwert) der Haftungen 2 400 Millionen Euro an Kapital und 2 400 Millionen Euro an Zinsen und Kosten und die Kreditoperationen im Einzelfall 1 500 Millionen Euro an Kapital nicht übersteigt;“

4. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) werden eingefügt:

a) nach dem Voranschlagsansatz 1/10138:

 "1/1014            Verwaltungsakademie des Bundes:

1/10140/43       Personalausgaben

1/10143/43       Anlagen

1/10147/43       Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)

1/10148/43       Aufwendungen"

b) nach dem Voranschlagsansatz 2/10139:

 "2/1014            Verwaltungsakademie des Bundes:

2/10144/43       Erfolgswirksame Einnahmen"

c) beim Ausgaben- und Einnahmenparagraph 1014 jeweils die Fußnote:

 "1014  Anwendung der Flexibilisierungsklausel"

5. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) lautet der Ausgaben- und Einnahmentitel 400 je­weils „Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend“ sowie die Bezeichnung des Voranschlagsansatzes 1/20157 „Arbeitsmarktpolitische Leistungen gem. ALVG, AMSG und AMFG (variabel)“.

6. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) werden die Voranschlagsansätze „2/51267, 2/51287“ in der Fußnote zum Voranschlagsansatz 1/02118 durch die Voranschlags­ansätze „2/51268, 2/51288“ ersetzt.

Begründung:

Die Abänderungen in der Anlage I der Regierungsvorlage betreffend das Bundes­finanzgesetz 2009 führen zu einem um 27,529 Millionen Euro höheren Abgang,


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