Einnahmen 63.884,158 115.355,072 179.239,230
Abgang 13.585,715 - -
Überschuss - 13.585,715 -“
2. In Artikel VI Abs. 2 Z 2 wird der Verweis „gemäß Artikel IV Abs. 1“ ersetzt durch den Verweis „gemäß § 41 Abs. 6 Z 1 BHG“.
3. Artikel VIII Abs. 1 Z 7 lautet:
„7. die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB oder in Form von Garantien für von der ÖBB-Infrastruktur Bau AG und deren Rechtsnachfolger zur Finanzierung der Infrastruktur gemäß § 47 Abs. 2 des Bundesbahngesetzes, BGBl. Nr. 825/1992, durchzuführenden Kreditoperationen in einem Ausmaß zu übernehmen, dass der Gesamtbetrag (Gegenwert) der Haftungen 2 400 Millionen Euro an Kapital und 2 400 Millionen Euro an Zinsen und Kosten und die Kreditoperationen im Einzelfall 1 500 Millionen Euro an Kapital nicht übersteigt;“
4. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) werden eingefügt:
a) nach dem Voranschlagsansatz 1/10138:
"1/1014 Verwaltungsakademie des Bundes:
1/10140/43 Personalausgaben
1/10143/43 Anlagen
1/10147/43 Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)
1/10148/43 Aufwendungen"
b) nach dem Voranschlagsansatz 2/10139:
"2/1014 Verwaltungsakademie des Bundes:
2/10144/43 Erfolgswirksame Einnahmen"
c) beim Ausgaben- und Einnahmenparagraph 1014 jeweils die Fußnote:
"1014 Anwendung der Flexibilisierungsklausel"
5. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) lautet der Ausgaben- und Einnahmentitel 400 jeweils „Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend“ sowie die Bezeichnung des Voranschlagsansatzes 1/20157 „Arbeitsmarktpolitische Leistungen gem. ALVG, AMSG und AMFG (variabel)“.
6. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) werden die Voranschlagsansätze „2/51267, 2/51287“ in der Fußnote zum Voranschlagsansatz 1/02118 durch die Voranschlagsansätze „2/51268, 2/51288“ ersetzt.
Begründung:
Die Abänderungen in der Anlage I der Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2009 führen zu einem um 27,529 Millionen Euro höheren Abgang,
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