variabel 1.956,754 1.930,6 1.967,0 2.005,6
Summe 4 9.120,092 7.997,0 8.424,4 8.324,0
5 Kassa und Zinsen fix 8.810,546 9.697,0 10.528,4 11.394,4
Gesamtsumme 70.817,407 71.271,3 73.368,9 74.733,8
4. In Artikel 2, § 2 erhöhen (+) bzw. vermindern (-) sich die Beträge bei nachfolgenden Untergliederungen wie folgt:
Untergliederung Bezeichnung Jahr (Beträge in Millionen €)
2010 2011 2012 2013
01 Präsidentschaftskanzlei -0,006 -0,0 -0,0 -0,0
02 Bundesgesetzgebung +11,692 +12,5 +13,5 +14,3
03 Verfassungsgerichtshof -0,080 -0,1 -0,1 -0,1
05 Volksanwaltschaft -0,011 -0,0 -0,0 -0,0
06 Rechnungshof -0,012 -0,0 -0,0 -0,0
10 Bundeskanzleramt -0,250 -0,3 -0,3 -0,3
hievon fix -0,250 -0,3 -0,3 -0,3
hievon variabel 0,000 0,0 0,0 0,0
14 Milit. Angelegenheiten und Sport +16,500 +27,6 +37,6 +47,6
15 Finanzverwaltung +6,020 +6,0 +6,1 +6,1
42 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft +3,860 +3,9 +3,9 +3,9
hievon fix +3,860 +3,9 +3,9 +3,9
hievon variabel 0,000 0,0 0,0 0,0
Begründung:
Zu Z 2 (Betragsänderungen in Artikel 1, § 2):
Die Betragsänderungen (Verminderung der Beträge) in den Untergliederungen 01, 02 (teilweise), 03, 05, 06 sowie 10 sind auf die Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker zurückzuführen.
Hinsichtlich der Untergliederung 02 wird im Übrigen auf die Begründung zu den Abänderungsanträgen im Zusammenhang mit den Bundesfinanzgesetzen 2009 und 2010 verwiesen.
In der Untergliederung 14 ergeben sich höhere Budgetmittel für die Besondere Sportförderung im Hinblick auf die Umsatzentwicklung der Österreichischen Lotterien bzw. deren zuletzt bekannt gegebene Bilanz zum 31.12.2008; diese höheren Budgetmittel können nur nach Maßgabe der Umsatzentwicklung ausgeschöpft werden.
Die Änderung des KommAustriaGesetzes sowie des Pressegesetzes 2004 jeweils im Rahmen des Budgetbegleitgesetztes 2009 und die damit zusammenhängende Neuaufteilung der Mittelzuweisung an den Digitalisierungs- und an den Fernsehfilmförderungsfonds sowie die Neuschaffung des Fonds zur Förderung des nicht kommerziellen
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