Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 60

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be bereits darauf hingewiesen, dass wir die Novelle zum Ärztegesetz diskutiert und be­reits beschlossen haben. Die zentrale Frage, die sich für uns stellt, ist, ob die Bestim­mungen im Ärztegesetz ausreichen, Dopingärzte sofort aus dem Verkehr zu ziehen.

Erlauben Sie mir, dass ich aus diesem Abschlussbericht der Kommission kurz zitiere:

Systematisches Epo-Doping des „Team Telekom“ unter ärztlicher Anleitung von Prof. Dr. Andreas Schmid und Dr. Lothar Heinrich wurde im Jahr 1995 während eines Trainingslagers auf Mallorca begonnen. Als Motiv für die Doping-Aktivitäten der Doping-belasteten Ärzte kommt ein nicht unerheblicher finanzieller Profit dazu. – Ende des Zitats.

Schlussfolgerung: Seit 1994 gab es durch Ärzte und ärztliches Personal organisiertes und systematisches Doping an der Universitätsklinik in Freiburg. Und diese Ärzte kön­nen noch immer ihrem Beruf nachgehen!

Und die Frage, die wir uns stellen müssen, lautet: Reichen die gesetzlichen Bestim­mungen in Bezug auf jene Ärzte, die an Doping mitwirken – ich denke hier an die Dis­kussion um Humanplasma in Österreich –, aus oder reichen sie nicht aus?

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe nicht aus, da in der kommenden Sitzung des Unterausschusses das Thema Medizin diskutiert wird, dass wir uns einigen, genau diese Gesetze, die wir heute diskutieren und beschließen, neuerlich einer Änderung zuzuführen. Ich ersuche alle, aktiv an diesen Regelungen und Diskussionen mitzuwirken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. – Bitte.


11.14.10

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Mein Vorredner hat schon dar­auf hingewiesen, dass im Hohen Haus Konsens bezüglich der Änderung des Arznei­mittelgesetzes, des Gewebesicherheitsgesetzes, des Arzneiwareneinfuhrgesetzes und des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes besteht, und er hat auch schon auf viele Aspekte in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Warum beschließen wir diese Änderungen? – Weil das Arzneimittelgesetz die Herstel­lung und den Verkehr der Arzneimittel regelt. Die Gesetzesänderungen dienen natür­lich in erster Linie der Umsetzung der Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, und es ist schon angesprochen worden, dass es bei den Anpassungen des Arz­neimittelgesetzes um diese Umsetzungen geht und um die Arzneimittel für neuartige Therapien, um Kinderarzneimittel. Es geht um die Anpassung des Begriffes Arzneispe­zialität, und es geht bei der Änderung des Gewebesicherheitsgesetzes um den Trans­port von Zellen und Geweben. Das soll auch Dritten übertragen werden können, wenn diese über keine Bewilligung als Gewebebank verfügen.

Des Weiteren soll eben den Organen des Bundes für die Sicherheit des Gesundheits­wesens auch in Bezug auf Einrichtung und Beförderungsmittel dieser Dritten ein In­spektionsrecht eingeräumt werden.

So weit, so unspektakulär und wichtig. Gestatten Sie mir aber in diesem Zusammen­hang auch ein paar Anmerkungen zu unserem Gesundheitssystem, das außer bei den chronischen Miesmachern in Österreich allgemeine Anerkennung findet.

Es gibt natürlich immer, wie auch schon angesprochen, Möglichkeiten, das Gesund­heitssystem weiterzuentwickeln und zu verbessern, aber ich glaube, dass wir derzeit auf einem Stand sind, wo wir nicht nur die hohe medizinische Versorgung flächende­ckend entsprechend gewährleisten können, sondern dass wir auch bei Heilmittelbehel-


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