Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (155 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Gewebesicherheitsgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (184 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf die Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundesgesetz, das wir jetzt diskutieren, wurde bereits im Ausschuss einstimmig beschlossen. Es geht um die Änderung des Arzneimittelgesetzes, des Gewebesicherheitsgesetzes, des Arzneiwareneinfuhrgesetzes und des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes.
Im Arzneimittelgesetz geht es konkret um begriffliche Anpassungen, im Gewebesicherheitsgesetz geht es um eine Neuregelung beim Transport von Zellen, um die Erweiterung der Inspektionsmöglichkeiten durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, und beim Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geht es um die wissenschaftliche Beratung zum Entwicklungsprogramm von Arzneimitteln. Auch das soll Aufgabe des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen sein.
Es ist dies eine Materie, über die es an und für sich im konkreten Fall wenig Diskussionspunkte gibt; das Gesetz wird einstimmig beschlossen werden.
Erlauben Sie mir aber trotzdem, auf einige Problembereiche hinzuweisen, gerade in Anbetracht der Diskussion, die wir im Unterausschuss des Sportausschusses zum Thema Doping führen und bereits geführt haben.
Wir haben unter dem Tagesordnungspunkt 1 gerade die Änderung des Ärztegesetzes beschlossen. Wir diskutieren jetzt Materien, die ebenfalls mit der Doping-Diskussion im Zusammenhang stehen, und unter dem Tagesordnungspunkt 6 wird eine Novelle zum Blutsicherheitsgesetz diskutiert. Auch diese ist in Anbetracht der Skandale in Österreich, aber auch in Deutschland – ich denke hier nur an die Universitätsklinik Freiburg mit systematischem, organisiertem Doping durch Ärzte – im Zusammenhang mit Doping zu sehen.
Mit dem Arzneimittelgesetz, das wir heute beschließen, wird eines geklärt, und zwar hinsichtlich der Überwachung von Lebensmitteln, die im Verdacht stehen, Arzneimittel zu sein oder Stoffe der Verbotsliste zu beinhalten, sowie hinsichtlich der Beschlagnahme von Dopingmitteln. Hier wird es klare Regelungen geben. Es wird auch klare Regelungen geben über die Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Kontrollen durch das Bundesamt für Sicherheit und Gesundheitswesen und durch die Organe nach § 76a Arzneimittelgesetz.
Was allerdings noch fehlt – und ich sage das hier ganz offen, wir haben es im Regierungsübereinkommen mit der ÖVP vereinbart –: Es fehlen weiterhin gerichtliche Strafbestimmungen für das Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher und gefälschter Arzneimittel. – Ein Thema, das wir natürlich auch im Unterausschuss des Sportausschusses diskutieren werden.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit kurzer Zeit liegt der Abschlussbericht der Expertenkommission zur Aufklärung von Dopingvorwürfen gegenüber Ärzten der Abteilung Sportmedizin des Universitätsklinikums Freiburg vor. Ich ha-
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